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Internationaler Frauentag

Mehr Geschlechtergerechtigkeit mit Mitbestimmung

Die Hans-Böckler-Stiftung forscht und diskutiert zu Gender und Chancengleichheit in vielen Projekten und Beiträgen. Einen vergleichenden Überblick in Bezug auf die Unternehmensmitbestimmung findet Ihr hier – in drei Grafiken.

Illustration: Frau sitzt an einem Schreibtisch. Im Hintergrund ist eine Fabrik zu sehen.

Das GenderDatenPortal des WSI der Hans-Böckler-Stiftung untersucht in der Rubrik "Mitbestimmung" u. a. die Geschlechterquoten in mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen. Dabei sind drei Grafiken für die Geschlechtergerechtigkeit im Zusammenhang mit der Unternehmensmitbestimmung besonders interessant.

Höherer Frauenanteil in Aufsichtsräten mitbestimmter Unternehmen

Die folgende erste Grafik bildet Frauen in Aufsichtsräten nach Mitbestimmung und Börsenindex in den Jahren 2009 bis 2022 ab. Hier lassen sich deutliche Unterschiede innerhalb des Beobachtungszeitraums feststellen, je nachdem ob das Unternehmen mitbestimmt oder nicht-mitbestimmt ist. Bis 2014 war der Frauenanteil in mitbestimmten Unternehmen mindestens doppelt so hoch, wie in den nicht-mitbestimmten Unternehmen. Erst 2015 beginnen nicht-mitbestimmte Unternehmen aufzuholen und mehr Frauen in ihre Aufsichtsräte zu entsenden. Auf Arbeitnehmer*innen-Seite sitzen anteilig mehr Frauen in Aufsichtsräten als auf der Anteilseigner*innen-Seite.

Für Aufsichtsräte in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen gilt laut dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Der Anteil an Frauen in Aufsichtsräten ist in mitbestimmten Unternehmen höher, als in nicht-mitbestimmten. Dort gilt die gesetzliche Geschlechterquote nicht.

Dennoch sind alle börsennotierten Unternehmen, auch nicht-mitbestimmte, dazu verpflichtet verbindliche Zielgrößen zu Gunsten höherer Frauenteile im Aufsichtsrat als auch im Vorstand festzulegen und diese transparent zu kommunizieren. Hierbei gilt das Verschlechterungsgebot. Wenn der Frauenanteil bei der Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent liegt, dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten.

Eine größere Geschlechterdiversität in Aufsichtsräten ist erstrebenswert, denn sie kann die Qualität von Interaktion, Diskussionskultur und Entscheidungsfindung im jeweiligen Gremium verbessern.

Grafik 1: Frauen- und Männeranteil in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen in Deutschland nach Unternehmensmitbestimmung

Prozentuale Mehrheit der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder auf der Arbeitnehmer*innen-Seite

In absoluten Zahlen entsendet die Anteilseigner*innen-Seite mehr Männer und Frauen in Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Anteilseigner*innen sowie Arbeitnehmer*innen entsenden eine unterschiedliche Anzahl an Frauen und Männer in die jeweiligen Aufsichtsratsgremien. Im Jahr 2022 sind nur 659 aller insgesamt 1.736 Aufsichtsratspositionen in den 160 größten deutschen börsennotierten Unternehmen durch Arbeitnehmer*innen besetzt worden. Das ergibt einen Anteil von 38 Prozent. Anteilseigner*innen belegen etwas mehr als doppelt so viele Sitze: 1.077 (62 Prozent).

Die vorliegende Grafik zeigt allerdings, dass der Anteil der Frauen im prozentualen Vergleich, auf der Arbeitnehmer*innen-Seite höher ist (2022: 36 Prozent) als auf der Anteilseigner*innen-Seite (2022: 33 Prozent). Auch über den gesamten Beobachtungszeitraum von 2009 bis 2022 ist der prozentuale Frauenanteil auf Arbeitnehmer*innen-Seite höher.

Grafik 2: Frauen- und Männeranteil in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen nach Anteilseigner*innen und Arbeitnehmer*innen-Vertretungen

Frauenanteile von Vorständen fallen in mitbestimmten Unternehmen insgesamt höher aus

Die dritte Grafik zeigt einen deutlichen Unterschied der Frauenanteile in den Vorstandsgremien der Unternehmen, je nachdem ob es sich um ein mitbestimmtes oder nicht-mitbestimmtes Unternehmen handelt. Ausgewählt wurden die 160 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Dort fallen die Frauenanteile im Jahr 2022 in mitbestimmten Vorständen (17 Prozent) höher aus als in nicht-mitbestimmten Vorständen (10 Prozent). Auch über den Zeitraum von 2009 bis 2022 ist bei mitbestimmten Unternehmen ein schnelleres Wachstum des Frauenanteil in den Vorständen zu beobachten, als in nicht-mitbestimmten Unternehmen.

Grafik 3: Frauen- und Männeranteil in Vorständen börsennotierter Unternehmen nach Unternehmensmitbestimmung

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