Hauptinhaltsbereich

Häufige Fragen

I.M.U. Aufsichtsrätebefragung 2024

Die I.M.U. Aufsichtsrätebefragung wurde im Januar 2024 zum dritten Mal durchgeführt. Dazu wurden Arbeitnehmervertreter*innen zu grundlegenden Rahmenbedingungen und Herausforderungen mitbestimmter Aufsichtsratsarbeit befragt.

Häufige Fragen

Die I.M.U. Aufsichtsrätebefragung der Hans-Böckler-Stiftung ist die systematische regelmäßige Befragung unter Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. Sie soll in regelmäßigen Abständen alle zwei Jahre über einen Online-Fragebogen erfolgen.

Ob Digitalisierung, Globalisierung oder die Veränderung von Eigentümerstrukturen: Das Arbeitsumfeld von Aufsichtsräten und Arbeitnehmervertreter*innen in vielen Unternehmen verändert sich gravierend. Das I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung und die Gewerkschaften des DGB möchten Euch als Träger der Mitbestimmung in diesem Prozess unterstützen. Dafür benötigen wir ein genaueres Bild von den praktischen Veränderungen in Euren Aufsichtsräten.

Nachdem wir in unserer ersten Befragung 2019 sowie einer kurzen Zusatzbefragung im Frühjahr 2021 v. a. die grundlegenden Rahmenbedingungen und Herausforderungen mitbestimmter Aufsichtsratsarbeit behandelt haben, hat sich die zweite Hauptbefragung im Herbst 2021 mit drei spezifischen Schwerpunktthemen befasst. Diese waren Unternehmensstrategie und Geschäftsmodelle, der Einfluss der digitalen Transformation auf das Geschäftsmodell sowie die Rolle die Personalführung und Personalrisikomanagement in diesen Kontexten spielt.

Die Befragung in diesem Januar, analog zu der ersten Befragung 2019, ist wieder eine Umfrage eher allgemeinerer Art und beschäftigt sich mit Rahmenbedingungen und Herausforderungen von Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten. Da wir diese Grundbefragung zum zweiten Mal durchführen, haben wir dieses Mal die Möglichkeit direkte Vergleiche zu ziehen und zu überprüfen, welche Themen und Herausforderungen sich im Laufe der Zeit verändert haben.

Befragt werden Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen, die Fördererinnen und Förderer der Hans-Böckler-Stiftung sind. Die Ansprache der Kolleginnen und Kollegen erfolgt über die Fördererverwaltung der Hans-Böckler-Stiftung.

Die dritte Runde der Befragung findet bis zum 28. März 2024 statt. Gestartet ist sie im Januar.

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert circa 30-40 Minuten, wobei einzelne Unterkapitel der Befragung auch separat beantwortet und gespeichert werden können.

Der Fragebogen wird anonym beantwortet, das heißt Du musst an keiner Stelle Deinen Namen angeben. Allerdings wird zum Ende der Befragung ein abstrahierter Zahlencode abgefragt, der es zwar nicht möglich macht, dein Unternehmen von außen zu identifizieren, für uns jedoch erkennbar macht, ob mehrere Aufsichtsräte desselben Unternehmens an der Befragung teilgenommen haben.

Die Hans-Böckler-Stiftung arbeitet im Rahmen der Befragung mit dem uz Bonn zusammen. Alle erhobenen Daten werden nur anonymisiert veröffentlicht und ausschließlich zusammengefasst mit den Angaben der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewertet. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen werden nicht möglich sein. Der Datenschutz und die aktienrechtliche Vertraulichkeit bleiben sowohl beim uz Bonn als auch bei der Hans-Böckler-Stiftung stets gewahrt.

Alle Angaben werden streng vertraulich und entsprechend den deutschen und europäischen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz behandelt. Weiterführende Informationen erhältst Du in der Datenschutzerklärung.

Die Teilnahme ist sowohl mit Laptops und stationären PCs wie auch mit mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets möglich. Alle Seiten sind responsiv programmiert, das bedeutet, dass sich die Seite dem jeweiligen Bildschirm anpasst und jederzeit lesbar ist.

Nein. Damit Deine Antworten nicht verloren gehen, muss während der Beantwortung und Speicherung eine Internetverbindung bestehen.

Nein, unsere Befragung ist aus praktischen Gründen als eine reine Online-Befragung angelegt.

Ja. Der Fragebogen ist so konzipiert, dass er jederzeit unterbrochen und der Zwischenstand abgespeichert werden kann. Zum Zweck der Fortsetzung der Befragung bekommst Du in diesem Fall einen Zahlencode per E-Mail zugesandt, der es dir ermöglicht, deinen bisherigen Antwortstand wieder aufzurufen.

Ja. Es besteht bis zur Beendigung des Fragebogens jederzeit die Möglichkeit in einzelne Bereiche zurückzuspringen und Antworten zu ändern.

Nein. Solltest Du einzelne Fragen nicht beantworten wollen oder können, dann besteht immer die Möglichkeit diese zu überspringen. Natürlich steigt mit jeder zusätzlichen Antwort der Mehrwert der späteren Auswertung. Die Befragung wurde so programmiert, dass Fragen, die für Dich auf Grund vorangegangener Antworten nicht mehr relevant sein können, direkt ausgeblendet werden.

Das I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung wird die Befragungsergebnisse im Anschluss durch das uz Bonn auswerten lassen und in Form eines ausführlichen Mitbestimmungsreports veröffentlichen. Weiterhin können Teilergebnisse in anderen Medien der Hans-Böckler-Stiftung wie dem Magazin Mitbestimmung, dem Böckler Impuls oder auch dem I.M.U. Twitterkanal aufgegriffen werden.

Die Ergebnisse der ersten Hauptbefragung 2019 sowie der daran angeschlossenen Zusatzbefragung aus dem Frühjahr 2021 kannst Du in diesem MB Report nachlesen.

Ja. Auch wenn Du in der jüngeren Vergangenheit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden bist, sind Deine praktischen Erfahrungen aus dieser Zeit sehr wertvoll für unsere Befragung. Wir würden uns freuen, wenn Du dennoch teilnehmen würdest.

Wenn Du Aufsichtsratsmitglied und Förderer der Hans-Böckler-Stiftung bist, wende Dich bitte an aufsichtsraete-befragung@boeckler.de.

Gerne stehen wir Dir für Deine Fragen und Anmerkungen zur Verfügung. Bitte schicke uns eine E-Mail an aufsichtsraete-befragung@boeckler.de.

Cover Mitbestimmungsreport

I.M.U.-Aufsichtsrätebefragung 2019/2021

Zentrale Ergebnisse und Schlussfolgerungen

Die Auswertung zeigt, unter welchen Rahmenbedingungen mitbestimmte Aufsichtsratsarbeit in deutschen Unternehmen stattfindet. Sie belegt auch den Mehrwert, den der besondere Blickwinkel der Arbeitnehmervertreter*innen in das System der Unternehmensführung einbringt.