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Haftungsrisiken

Fonds für Aufsichtsräte

Wer als Aufsichtsrat tätig ist, kann für Schäden haftbar gemacht werden. Das ist zwar selten, aber für den Fall der Fälle gibt es Absicherungen.

Um Euch gegen Risiken aus der Aufsichtsratstätigkeit abzusichern, hat die Hans-Böckler-Stiftung einen „Schadensfall-Fonds“ eingerichtet.

Ihr erhaltet im Schadensfall maximal den abgeführten Betrag zurück, den Ihr an die Stiftung überwiesen habt. Dies schließt weitere Unterstützung, wie beispielsweise Prozessbegleitung unter bestimmten Bedingungen, nicht aus.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Alle Förderer, die Leistungen aus dem „Schadensfall-Fonds“ der Stiftung erhalten wollen, müssen sich gegenüber ihrer Gewerkschaft verbindlich zur Abführung ihrer Aufsichtsratsvergütung im Rahmen der Regelung des DGB Beschlusses vom 7. Juni 2016 verpflichten, sofern dies nicht per Gewerkschaftssatzung geregelt ist.
  • Außerdem müsst Ihr gegenüber der Hans-Böckler-Stiftung erklären, dass Ihr Eure Abführungen unter dem Vorbehalt leistet, im Schadensfall den abgeführten Betrag zur Regelung von Haftungsansprüchen zurück zu erhalten. Die Hans-Böckler-Stiftung bestätigt den Eingang dieses Formulars.