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Betriebsvereinbarungen und Digitalisierung

Die digitale Transformation mitgestalten

Wie verändern sich die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit durch die Digitalisierung? Wie können Veränderungsprozesse durch Betriebsvereinbarungen gestaltet werden?

Die Arbeit der Betriebsräte verändert sich durch die digitale Transformation. Entscheidungen müssen schneller gefällt werden und neue Programme und Arbeitsformen vor Einführung umfänglich geprüft und bewertet werden. Die Digitalisierung lässt eine stärkere Vernetzung zu, und dass hat Folgen für die Ausgestaltung von Arbeit. Wie sollen Bedingungen festgelegt werden, deren Folgen und Veränderungen noch nicht absehbar sind? Es gibt dazu kein Patentrezept, jedoch gibt es bereits erste Beispiele, wie mit den neuartigen Anforderungen umgegangen werden kann.

Gestaltung von Veränderungsprozessen in Vereinbarungen
Betriebsvereinbarungen sind immer ein Aushandlungsprozess zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. In einigen Vereinbarungen gehen Betriebsrat und Arbeitgeber die Gestaltung von Veränderungsprozessen bereits gemeinsam an. In einigen Vereinbarungen wird der Fokus auf eine engere Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung gesetzt und Regeln für den Informationstransfer festgeschrieben. In anderen Vereinbarungen werden thematische Schwerpunkte gesetzt. Zudem verständigen Betriebsrat und Arbeitgeber sich darüber, wie Handlungsfelder gemeinsam bearbeitet werden. Welche Ausrichtung eine entsprechende Vereinbarung hat, ist abhängig von den betrieblichen Erfordernissen und Rahmenbedingungen.

Beteiligung festschreiben
In den Vereinbarungen werden Rahmenbedingungen für zukünftige Mitbestimmung abgesteckt. Im Kern geht es darum, Beteiligung zu verstetigen. Bereits in den Absichtserklärungen und Präambeln werden diese Ziele definiert:

[Das Unternehmen] befindet sich in einem tiefgreifenden Prozess der Veränderung, der durch die vorliegende Gesamtbetriebsvereinbarung begleitet und mitgestaltet werden soll. […] Ziel dieser [Gesamtbetriebsvereinbarung] ist es, einen Rahmen zu vereinbaren, in welchen die Betriebsparteien gemeinsam den Weg in die neue Arbeitswelt beschreiten und hierbei gemeinsame Erfahrungen sammeln, diese bewerten und bei Bedarf entsprechend reagieren. […]“ 080220/208/2017

Um dieses Ziel zu erreichen werden Formen der Zusammenarbeit festgelegt: Betriebsrat und Arbeitgeber legen unter anderem fest, wie notwendige Informationen frühzeitig übermittelt werden können und ein Austausch zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber stattfinden kann. Ein Instrument können beispielsweise regelmäßig stattfindende Sitzungen sein. Bei Themen, deren Folgen nicht abschätzbar sind, haben Betriebsräte sowohl die Möglichkeit sich selbst zu qualifizieren, als auch externen Sachverstand hinzuzuziehen.

Auch die Einbindung der Kolleginnen und Kollegen wird in einigen Vereinbarungen festgeschrieben. Sie sind die Expertinnen und Experten in ihrer Arbeitsumgebung und haben möglicherweise selbst Ideen zur optimalen Ausgestaltung der eigenen Prozesse. Zusätzlich wird durch die Einbindung der Beschäftigten Akzeptanz und Verständnis geschaffen, denn durch die digitale Transformation entstehen auch Ängste bei den Beschäftigten vor Arbeitsplatzabbau und tiefgreifenden Veränderungen der eigenen Tätigkeit.

Spezielle Themen und Handlungsfelder können auf Arbeitsgruppen übertragen werden:

Es wird vereinbart, dass für alle Handlungsfelder zur gemeinsamen Bearbeitung je eine Arbeitsgruppe nach § 28a BetrVG […] zur Entwicklung und Umsetzung der geeigneten Maßnahmen gebildet wird.“ 100100/773/2017

In Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten kann der Betriebsrat Ausschüsse einberufen. In diesen werden Aufgaben dann selbständig bearbeitet. Veränderungsprozesse können zudem über paritätisch besetzte Steuerungskreise begleitet werden.

Mit „Arbeit 2020 in NRW“ (www.arbeit2020.de) haben die IG Metall, die IG BCE und die NGG zusammen mit dem DGB in Nordrhein-Westfalen ein vom Arbeitsministerium des Landes NRW gefördertes Projekt gestartet, welches Betriebsräte und Unternehmen dabei begleitet, den Digitalisierungsprozess im Sinne der Beschäftigten auszugestalten. Im Rahmen des Projektes konnten erste sogenannte Zukunftsvereinbarungen abgeschlossen werden, die u. a. festlegen, wie man die Digitalisierung gemeinsam gestalten will und welche Themen prioritär zu behandeln sind. Sowohl der Ablauf, als auch der Weg zu einer derartigen Vereinbarung wird vertiefend in einer gemeinsamen Publikation des Arbeitsbereiches „Praxiswissen Betriebsvereinbarungen“ mit  Akteuren aus dem Projekt dargestellt. Es wird zudem beleuchtet, welche Vorteile die Erstellung einer „Betriebslandkarte“ hat. Diese kann eine Auseinandersetzung über Veränderungsprozesse und deren Auswirkungen für Beschäftigte in Gang setzen. Aus dem Archiv des Arbeitsbereiches gehen Vereinbarungen mit ein, die Verfahren beschreiben, um in Veränderungsprozessen mitzubestimmen.

Cover MBPraxis Nr. 23

Die digitale Transformation mitgestalten

Wie können sich Betriebsräte besser in betriebliche Veränderungsprozesse einbringen?

Mitbestimmungspraxis Nr. 23. Düsseldorf  2019 von Tabea Bromberg, Patrick Loos, Sandra Mierich, Nils Werner

Die digitale Transformation bietet Chancen - und stellt die Mitbestimmungsakteure dabei vor vielfältige Herausforderungen. Wie positionieren sich Betriebsräte in einem Veränderungsprozess wie der Digitalisierung erfolgreich? Wie können sie Handlungsfelder identifizieren und Mitbestimmung fortlaufend verankern? Diesen Fragen gehen wir u. a. in der vorliegenden Mitbestimmungspraxis nach.

Praxiswissen Betriebsvereinbarungen benötigt Euren Input!
Habt Ihr eine gute Vereinbarung rund um das Thema „Digitalisierung“ abgeschlossen? Anhand ausgewählter Betriebs- und Dienstvereinbarungen möchten wir aufzeigen, wie Mitbestimmungsakteure den digitalen Transformationsprozess mitgestalten. Macht mit und nehmt mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns über Eure postalische oder elektronische Zusendung. Zitate werden nur in anonymisierter Form zugelassen. Nähere Informationen – www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen

Vereinbarungen bitte per Post oder elektronisch an:

Hans-Böckler-Stiftung
Praxiswissen Betriebsvereinbarungen
Hans-Böckler-Str. 39 - 40476 Düsseldorf
betriebsvereinbarung@boeckler.de

Für Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

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