These 8
Analog zum Begriff der „sozialen Marktwirtschaft“ muss für die Regelung der zukünftig relevanten Verhandlungsgegenstände eine „Grundformel“ gefunden werden, die für eine Art „Dreiklang“ aus Unternehmensinteresse, AN-Interesse und gesellschaftlichem Interesse (Gesundheit, Demokratie, Schutz von Minderheiten, Ökologie, etc.) steht. Der Betrieb/das Unternehmen als „Ort der Demokratie“ kann nur durch eine solche „Soziale Grundformel“ für die die Mitbestimmte Personalarbeit einsteht, erlebbar gemacht und vital gehalten werden.
Entscheidend wird dabei sein, wie die Unternehmen und die Gesellschaft auf die Herausforderungen reagieren, die sich aus einer erhöhten Automatisierung in Verbindung mit einer vernetzten, flexiblen Produktion ergeben: Gestiegene Qualifikationsanforderungen mit dem Zwang zu lebenslangem Lernen für Fachkräfte stehen wachsendem Anpassungsdruck und möglicherweise dem Wegfall einfacher Arbeiten gegenüber.
Hier handelt es sich um ein anspruchsvolles Unterfangen. Auf die Anforderungen einer individueller werdenden Welt kann nicht mehr mit ausschließlich kollektiven Lösungen reagiert werden. Macht das kollektive Vereinbarungen überflüssig? Nein. Denn gleichzeitig droht eine gefährliche Beliebigkeit, wenn dem einen Flexibilitätsinteresse (AG) lediglich ein anderes (AN) Flexibilitätsinteresse gegenübergestellt wird. Der Justierung dieses „Dreiklangs“ muss alle Aufmerksamkeit unserer Bemühungen um Mitbestimmung 4.0 gewidmet werden.