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Mitbestimmung in der EU-27

Um Belegschaftsinteressen wirksam zu vertreten, sind Arbeitnehmervertreter*innen und ihre Gewerkschaften heute mehr denn je darauf angewiesen, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Doch wie funktionieren eigentlich Gewerkschaften, Betriebsräte, Tarifverhandlungen & Co in den europäischen Nachbarländern?

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in den EU-Staaten ist äußerst unterschiedlich und reicht von circa 70 % in Finnland, Schweden und Dänemark bis zu 8 % in Frankreich. Neben dem Organisationsgrad gibt es aber auch andere Indikatoren für die Fähigkeit der Gewerkschaften, die Arbeitnehmer zu mobilisieren. In den meisten Ländern ist die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder in den letzten Jahren gefallen. In ein paar Ländern ist sie zwar gestiegen, aber nicht in demselben Maße wie die Zahl der Erwerbstätigen. In den meisten europäischen Ländern gibt es mehrere konkurrierende Gewerkschaftsbünde. Sie wurden meist auf der Grundlage unterschiedlicher politischer Ausrichtungen gegründet, die ideologischen Unterschiede dürften mittlerweile aber weniger wichtig geworden sein. Der Trend zu Fusionen – meist innerhalb und weniger zwischen Gewerkschaftsbünden – setzt sich fort und trägt dazu bei, die Gewerkschaftslandschaft neu zu gestalten.

Tarifverhandlungen

Der Anteil der tarifvertraglich gedeckten Arbeitnehmer in den EU-Staaten variiert zwischen weit über 90 % und 15 %. An der Spitze stehen Länder, die entweder einen hohen Anteil gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer verzeichnen wie die nordischen Länder, oder solche, in denen gesetzliche Vorschriften für einen breiten Geltungsbereich der Tarifverträge sorgen. Am unteren Ende sind die Länder zu finden, in denen Verhandlungen auf Unternehmensebene dominieren. In einigen Ländern, etwa Belgien, Italien und Schweden, sind die verschiedenen Verhandlungsebenen miteinander verbunden, im Gegensatz zu Ländern wie Luxemburg oder Zypern, wo verschiedene Ebenen einfach nebeneinander bestehen. Insgesamt gesehen zeichnet sich ein Trend zur Dezentralisierung der Tarifverhandlungen ab, der durch die Krise weiter beschleunigt wurde.

Vertretung auf betrieblicher Ebene

Die Arbeitnehmervertretung in Europa gestaltet sich unterschiedlich und erfolgt durch betriebliche Gewerkschaftsorgane und Betriebsräte oder ähnliche Instanzen, die von der gesamten Belegschaft gewählt werden. In den EU-Mitgliedstaaten gibt es vier Länder, in denen die Interessen der Arbeitnehmer hauptsächlich durch Betriebsräte wahrgenommen werden und gesetzlich keine gewerkschaftliche Vertretung auf betrieblicher Ebene vorgesehen ist; in acht Ländern sind es in erster Linie die Gewerkschaften, die für die Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene zuständig sind; in weiteren zwölf Ländern gibt es ein gemischtes System, wobei die Gewerkschaften zum Teil eine dominierende Rolle spielen; und schließlich gibt es fünf Länder, in denen die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen den Gewerkschaften vorbehalten war, aber durch gesetzliche Bestimmungen nun auch andere Optionen möglich sind. In vielen Ländern ist die Situation durch einzelstaatliche Vorschriften zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung komplizierter geworden. Eines aber haben die meisten Mitgliedstaaten gemeinsam, nämlich dass die Gewerkschaften eine zentrale Rolle spielen.

Unternehmensmitbestimmung

Was die Vorschriften für die Unternehmensmitbestimmung betrifft, ist in den EU-Staaten zwischen drei Gruppen von Ländern zu unterscheiden. In der ersten Gruppe, bestehend aus zehn Ländern, gibt es keine Unternehmensmitbestimmung. In den fünf Ländern der zweiten Gruppe beschränkt sich die Unternehmensmitbestimmung auf staatliche oder kürzlich privatisierte Unternehmen. Aber die größte Gruppe bilden 14 Länder, die die Arbeitnehmervertretung in den Leitungsorganen privatwirtschaftlicher Unternehmen ab einer bestimmten Größe vorsehen. Bei den auf nationaler Ebene geltenden Mindestzahlen der Beschäftigten und anderen Aspekten der Verfahren für die Unternehmensmitbestimmung bestehen große Unterschiede.

Vertretung auf europäischer Ebene

Die Verfahren für die Bestellung der nationalen Vertreter in den Gremien der Europäischen Betriebsräte und der Europäischen Aktiengesellschaften spiegeln im Allgemeinen die im jeweiligen Land bestehenden Strukturen wider. In den meisten Fällen werden diese Vertreter folglich entweder von der Gewerkschaft oder vom Betriebsrat bestellt, in sieben Ländern werden sie von der gesamten Belegschaft gewählt.

Arbeitnehmervertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Gemäß den EU-Rechtsvorschriften muss es in allen Mitgliedstaaten Strukturen für die Arbeitnehmervertretung im Bereich des Arbeitsschutzes geben. Diese Strukturen sind jedoch unterschiedlich organisiert. Am weitesten verbreitet ist die Kombination von Arbeitsschutzbeauftragten - Arbeitnehmervertretern mit Befugnissen im Arbeitsschutzbereich - und einem gemeinsamen Ausschuss aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, aber in manchen Ländern gibt es nur einen gemeinsamen Ausschuss, in anderen nur Arbeitsschutzbeauftragte und wiederum in anderen werden diese Aufgaben hauptsächlich vom Betriebsrat wahrgenommen. Die Bestellung der Arbeitsschutzbeauftragten erfolgt ebenfalls nach unterschiedlichen Verfahren: In etwa der Hälfte der Länder werden sie direkt von der Belegschaft gewählt, in anderen werden sie von den im Betrieb vorhandenen Vertretungsorganen wie den Gewerkschaften oder Betriebsräten ernannt. Auch bei der Mindestarbeitnehmerzahl für die Wahl von Arbeitsschutzbeauftragten und die Errichtung von Arbeitsschutzausschüssen sowie bei ihren Befugnissen sind Unterschiede zu beobachten.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Auf den ersten Blick ergibt sich bei der Verbreitung und Bedeutung der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung in Europa ein ähnlich uneinheitliches und unstrukturiertes Bild wie bei der Situation der Mitbestimmung in den einzelnen EU-Ländern. Dennoch gibt es – wie Studien zeigen – in allen europäischen Ländern Beispiele und Fälle guter Praxis für finanzielle Mitarbeiterbeteiligung, auch wenn die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für finanzielle Mitarbeiterbeteiligung von aktiver staatlicher Förderung (z.B. in Frankreich und Großbritannien) bis zu geringer Anerkennung von betrieblichen Beteiligungsprogrammen durch die Sozialpartner reichen.

Weitere Informationen auf worker-participation.eu

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Bevölkerung

11,094,850
Tarifvertragliche Abdeckung 96%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 50%
Hauptebene von Tarifverhandlungen National (setzt den Rahmen)
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft und Betriebsrat (Gewerkschaft dominiert)
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

In Belgien verteilen sich die Gewerkschaften auf mehrere Gewerkschaftsbünde, die miteinander im Wettbewerb stehen und sich auf klare politische Traditionen berufen. Die zwei größten Gewerkschaftsbünde, der CSC/ACV und der FGTB/ABVV, sind jeweils der christlichen und sozialdemokratischen Bewegung zuzuordnen, während der kleinere CGSLB/ACLVB den Liberalen verbunden ist. Nichtsdestotrotz sind die Gewerkschaften in der Lage zusammenzuarbeiten. Rund die Hälfte der Beschäftigten in Belgien ist gewerkschaftlich organisiert, und die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder steigt.

Tarifverhandlungen

Alle zwei Jahre werden in einer nationalen Vereinbarung die Kernelemente der Einkommens- und Arbeitsbedingungen festgelegt. Diese Vereinbarung unterliegt dem strengen Gesetz, dass die Erhöhungen der Löhne und Gehälter in Belgien nicht über den voraussichtlichen Lohnsteigerungen in den Nachbarländern Belgiens liegen sollten. Angesichts der automatischen Gehaltsindexierung, die an die Inflationsrate gebunden ist, bleibt den Unterhändlern somit nur wenig Handlungsspielraum.

Betriebliche Interessensvertretung

In Belgien gibt es auf Betriebsebene sowohl Vertretungsstrukturen aller Beschäftigten als auch der Gewerkschaftsmitglieder. Da jedoch allein die Gewerkschaften berechtigt sind, Kandidaten für die Betriebsräte zu stellen, bleibt die Gewerkschaftsdelegation das wichtigste Organ und es ist diese, die über die Kernthemen mit der Geschäftsleitung verhandelt. Der Betriebsrat genießt umfangreiche Informations- und Anhörungsrechte und hat, obwohl er ein gemeinsames Organ mit einer Arbeitnehmermehrheit ist, Entscheidungsbefugnisse in einigen Bereichen.

Unternehmensmitbestimmung

Mit Ausnahme einiger weniger öffentlicher Unternehmen sind Arbeitnehmer in Belgien nicht in den Leitungsorganen vertreten.

Europäische Interessensvertretung

Die belgischen Vertreter in europäischen Gremien werden nach folgender Rangfolge gewählt: Betriebsrat, Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, Gewerkschaftsdelegation.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Arbeitnehmervertretung im Bereich des Arbeitsschutzes erfolgt durch die Arbeitnehmervertreter im gemeinsamen Arbeitsschutzausschuss, die von der gesamten Belegschaft auf Vorschlag der Gewerkschaften gewählt werden. Der Arbeitsschutzausschuss verfügt über weit reichende und gesetzlich genau definierte Befugnisse.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Belgien befindet sich hinsichtlich der Verbreitung der finanziellen Beteiligung von Arbeitnehmern an den Unternehmen im europäischen Mittelfeld. Seit dem Jahr 2002 gibt es Regelungen zur Förderung von kollektiver Gewinn- und Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

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Bevölkerung

7,327,224

Tarifvertragliche Abdeckung

30%

Gewerkschaftlicher Organisationsgrad

20%

Hauptebene von Tarifverhandlungen

Unternehmen

Betriebliche Interessensvertretung

Gewerkschaft

Unternehmensmitbestimmung

nein

Corporate Governance Struktur

monistisch oder dualistisch (Wahlmöglichkeit)

Gewerkschaften

Rund 20 % der Arbeitnehmer in Bulgarien sind Gewerkschaftsmitglieder. Es gibt zwei größere Gewerkschaftsbünde, von denen der größere, KNSB, aus der reformierten offiziellen Gewerkschaftsbewegung der kommunistischen Zeit hervorgegangen ist, während Podkrepa aus der Opposition entstanden ist. Trotz dieser unterschiedlichen Herkunft arbeiten die beiden Bünde heute recht gut zusammen.

Tarifverhandlungen

Zwischen 30 % und 35 % der Beschäftigten in Bulgarien sind durch Tarifverträge abgesichert. Tarifverhandlungen finden sowohl auf Branchen- als auch auf Unternehmensebene statt und für kommunale Angestellte auf Gemeindeebene, wobei die Unternehmensebene immer wichtiger geworden ist.

Betriebliche Interessensvertretung

Es gibt in Bulgarien keine allgemein gültige Struktur für die Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Meistens wird diese Funktion von Gewerkschaften wahrgenommen, obwohl die gesetzlichen Vorschriften auch die Wahl von anderen Vertretern vorsehen. Die Arbeitnehmer können außerdem zusätzliche Vertreter zu Zwecken der Unterrichtung und Anhörung wählen, sie können aber auch beschließen, diese Rechte auf die bestehende Gewerkschaftsorganisation oder die vorhandenen Arbeitnehmervertreter zu übertragen.

Unternehmensmitbestimmung

In Bulgarien gibt es keine Beteiligung der Arbeitnehmer in den Leitungsgremien, doch können Arbeitnehmervertreter unter bestimmten Umständen eine beratende Rolle bei der Aktionärsversammlung spielen.

Europäische Interessensvertretung

Meistens werden die bulgarischen Mitglieder in Organen von Europäischen Betriebsräten und Europäischen Aktiengesellschaften von der Betriebsversammlung oder – falls eine solche nicht möglich ist – von der Versammlung der gewählten Arbeitnehmerdelegierten gewählt. Diese kann jedoch auch beschließen, die Wahl den Gewerkschaften oder den bestehenden Arbeitnehmervertretern zu überlassen. In Bezug auf die Arbeitnehmervertreter im Leitungsgremium einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ist das Gesetz weniger präzise.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Arbeitnehmervertretung in Fragen des Arbeitsschutzes erfolgt hauptsächlich durch die gewählten Arbeitnehmervertreter in den gemeinsamen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Gremien für Arbeitsschutz – den so genannten „Ausschüssen“ oder „Gruppen für Arbeitsbedingungen“ - die in bulgarischen Unternehmen einzurichten sind. Abgesehen von der Teilnahme an den gemeinsamen Gremien haben Arbeitnehmervertreter spezifische Rechte und können die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde einschalten, wenn sie der Meinung sind, dass der Arbeitgeber die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gewährleistet.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung in Bulgarien ist hauptsächlich aus dem Privatisierungsprozess hervorgegangen, der ab 1990 stattfand. Die wichtigsten Formen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung haben sich im Zuge der Massenprivatisierungen und der Privatisierungen nach der „MEBO“-Methode (Management Employee Buy-out) entwickelt. Erfolgsbeteiligungssysteme als eine Form der finanziellen Beteiligung sind in der Praxis eher selten. Genossenschaften, die früher in Bulgarien weit verbreitet waren, machen derzeit nur noch rund 1 % aller eingetragenen Gesellschaften aus.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

Überblick

Bevölkerung 5,573,894
Tarifvertragliche Abdeckung 80%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 67%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche – aber viel wird den Verhandlungen auf Unternehmensebene überlassen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur dualistisch

Gewerkschaften

Dänemark hat mit 67 % einen hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad, auch wenn er in den letzten Jahren gesunken ist. Die meisten Gewerkschaftsmitglieder gehören Gewerkschaften an, die den drei großen Gewerkschaftsbünden – LO, FTF und AC – angeschlossen sind. Diese sind nach Kriterien wie Berufen und Ausbildungsniveau organisiert, aber die Grenzen zwischen ihnen sind nicht immer eindeutig.

Tarifverhandlungen

Das dänische System der Arbeitsbeziehungen beruht zum großen Teil auf Verhandlungen, die auf nationaler Ebene geführt werden. Lohn- und Arbeitsbedingungen werden zwischen Gewerkschaften oder “Gewerkschaftskartellen” und Arbeitgebern auf Branchenebene verhandelt. Ergänzende Verhandlungen auf betrieblicher Ebene gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung. Insgesamt sind 80 % der abhängig Beschäftigten tarifvertraglich abgesichert.

Betriebliche Interessensvertretung

In Dänemark spielen die Gewerkschaften bei der Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene eine zentrale Rolle. Die lokalen Gewerkschaftsvertreter erörtern die Belange der Beschäftigten mit der Betriebsleitung und sind häufig auch Mitglieder des Kooperationsausschusses, der wichtigsten Instanz im Bereich der Unterrichtung und Anhörung.

Unternehmensmitbestimmung

In Betrieben mit 35 und mehr Beschäftigten haben die Arbeitnehmer ein Recht auf Vertretung im Leitungsgremium des Unternehmens und können ein Drittel der Mitglieder stellen.

Europäische Interessensvertretung

Der Kooperationsausschuss wählt die meisten Arbeitnehmervertreter aus, die in die Gremien auf europäischer Ebene entsandt werden. Die einzige Ausnahme bilden die Arbeitnehmervertreter im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan einer Europäischen Aktiengesellschaft – sie müssen von der Belegschaft gewählt werden.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Dänemark werden die Arbeitnehmerinteressen im Arbeitsschutzbereich durch gemeinsame Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Gremien wahrgenommen. In größeren Unternehmen besteht ein zweistufiges System, mit einem übergeordneten Gremium für strategische Fragen und einem untergeordneten Gremium für die täglichen Angelegenheiten. In Unternehmen mit weniger als 35 Beschäftigten ist ein einziges Gremium für beide Bereiche zuständig. Das untergeordnete Gremium kann eine Arbeitsunterbrechung anordnen, wenn seiner Meinung nach eine ernste und unmittelbare Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer besteht.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Das Thema finanzielle Mitarbeiterbeteiligung wird in Dänemark schon seit den 1960er Jahren diskutiert. Beteiligungsmodelle sind in Dänemark im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern weit verbreitet.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

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Bevölkerung 81,843,743
Tarifvertragliche Abdeckung 59%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 18%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche
Betriebliche Interessensvertretung Betriebsrat
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur dualistisch

Gewerkschaften

In Deutschland sind rund ein Fünftel der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert, und der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist seit Beginn der 90er Jahre drastisch gesunken, teilweise auf Grund des Zusammenbruchs der Beschäftigung in der verarbeitenden Industrie in Ostdeutschland nach der Vereinigung. Die überwiegende Mehrheit der Gewerkschafter gehört dem größten Gewerkschaftsbund DGB an, aber die einzelnen Mitgliedsgewerkschaften des DGB wie die IG Metall und Verdi verfügen über eine erhebliche Autonomie und einen großen Einfluss.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen werden nach wie vor hauptsächlich auf Branchenebene geführt, zwischen Einzelgewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Allerdings ist dieses System unter Druck geraten, da viele Arbeitgeber aus den Arbeitgeberverbänden austreten oder erst gar nicht beitreten und die Tarifverträge ihnen mehr Flexibilität auf Unternehmensebene einräumen.

Betriebliche Interessensvertretung

Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer im Betrieb und verfügt über weit reichende Befugnisse, die in einigen Bereichen de facto auf ein Vetorecht hinauslaufen. Der Betriebsrat ist zwar kein gewerkschaftliches Organ, aber die Gewerkschaftsmitglieder spielen meist eine wichtige Rolle.

Unternehmensmitbestimmung

Die Arbeitnehmervertreter haben in größeren Unternehmen ein Recht auf Mitbestimmung im Aufsichtsrat: In Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten haben sie das Recht, ein Drittel der Mitglieder zu bestellen, in Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern die Hälfte.

Europäische Interessensvertretung

Die deutschen Vertreter in den europäischen Gremien werden von den Betriebsräten gewählt. Die Vorschriften für die Europäische Aktiengesellschaft hingegen sehen vor, dass Gewerkschaftsfunktionäre und – in den größten Unternehmen – auch Vertreter der leitenden Angestellten als Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) und des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans bestellt werden müssen.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Arbeitnehmerbeteiligung in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz. Er entsendet Vertreter in den gemeinsamen Arbeitsschutzausschuss und muss in einigen Bereichen, so z.B. bei der Bestellung des Betriebsarztes, seine Zustimmung geben.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Deutschland liegt bei der Verbreitung der Beteiligung der Arbeitnehmer am Kapital und Erfolg der Unternehmen im internationalen Vergleich im Mittelfeld. Insgesamt beteiligt nur jeder zehnte Betrieb (ab einem Mitarbeiter) seine Beschäftigten am Erfolg, nur 2% der Betriebe haben Systeme der Kapitalbeteiligung. Die Idee der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung wurde in der öffentlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte in gewissen Zyklen und mit unterschiedlicher Intensität immer wieder diskutiert. Ende 2005 war vor allem auf der politischen Ebene wieder neuer Schwung in die Diskussion gekommen. Dies mündete schließlich in der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung („Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz“) im Frühjahr 2009. Als politisches Ziel wurde darin eine stärkere Verbreitung der Beteiligung von Beschäftigen an Erfolg und Kapital der Unternehmen formuliert.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

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Bevölkerung 1,339,662
Tarifvertragliche Abdeckung 33%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 10%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – aber seit 2007 können auch Arbeitnehmervertreter gewählt werden
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporate Governance Struktur dualistisch

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist niedrig in Estland und liegt bei ca. 10 %. Während der 90er Jahre hatte er stark abgenommen, doch inzwischen scheint er sich stabilisiert zu haben. Die meisten Gewerkschaftsmitglieder sind in zwei großen Gewerkschaftsbünden organisiert, wovon der eine – EAKL – hauptsächlich Arbeiter und der andere – TALO – überwiegend Angestellte vertritt.

Tarifverhandlungen

Rund ein Drittel der Arbeitnehmer in Estland ist durch Tarifvereinbarungen abgesichert. Tarifverhandlungen finden überwiegend auf Unternehmens- oder Organisationsebene zwischen den Gewerkschaften und den einzelnen Arbeitgebern statt. Der gesetzliche Mindestlohn jedoch wird infolge von Verhandlungen zwischen den Gewerkschaftsbünden und Arbeitgebern auf nationaler Ebene festgelegt.

Betriebliche Interessensvertretung

Auf betrieblicher Ebene werden die Interessen der Arbeitnehmer entweder primär durch die Gewerkschaften oder gar nicht wahrgenommen. Seit 2007 lässt das Gesetz die Wahl nichtgewerkschaftlicher Arbeitnehmervertreter zu, und zwar sowohl in Betrieben, die über eine Gewerkschaft verfügen, als auch in Unternehmen, wo dies nicht der Fall ist. Gibt es keine Gewerkschaft, können die nichtgewerkschaftlichen Arbeitnehmervertreter auch an Tarifverhandlungen teilnehmen.

Unternehmensmitbestimmung

In Estland gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen über die Unternehmensmitbestimmung der Arbeitnehmer.

Europäische Interessensvertretung

Die estnischen Mitglieder in europäischen Gremien, d. h. sowohl in Europäischen Betriebsräten als auch in den Gremien der Europäischen Aktiengesellschaft, werden in der Regel von der allgemeinen Versammlung der Arbeitnehmer gewählt. Nur wenn mehrere estnische Unternehmen betroffen sind, weichen die diesbezüglichen Regelungen geringfügig davon ab.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Arbeitnehmervertretung im Bereich des Arbeitsschutzes erfolgt durch eigens zu diesem Zweck gewählte Vertreter. In kleineren Unternehmen nehmen sie diese Aufgaben individuell wahr, in größeren Unternehmen sind sie Mitglieder eines gemeinsamen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Ausschusses. Sie sind befugt, bei unmittelbarer Gefahr für die Sicherheit der Arbeitnehmer eine Arbeitsunterbrechung anzuordnen.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

In Estland bezieht sich die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer hauptsächlich auf Kapitalbeteiligungen und die Praxis von Genossenschaften. Anfang der 90er Jahre spielten Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für kurze Zeit eine wichtige Rolle im Privatisierungsprozess, aber in der Zeit danach hat die Bedeutung von Kapitalbeteiligungen abgenommen. Erfolgsbeteiligungen sind heute im europäischen Vergleich relativ weit verbreitet.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

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Bevölkerung 5,401,267
Tarifvertragliche Abdeckung 91%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 74%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche – aber viel wird den Verhandlungen auf Unternehmensebene überlassen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch oder dualistisch

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist hoch in Finnland, denn fast drei Viertel der finnischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an. Die einzelnen Gewerkschaften verfügen über eine erhebliche Autonomie und sind in drei Gewerkschaftsbünden zusammengeschlossen – SAK, STTK und AKAVA – welche die Arbeitnehmergruppen nach Kriterien wie Beruf und Bildungsstand organisieren.

Tarifverhandlungen

Bis vor kurzem dominierten in Finnland zentralisierte Tarifverhandlungen. Diese führten zu einer nationalen Vereinbarung, die den Rahmen für Lohnerhöhungen auf den untergeordneten Ebenen vorgab. Im Rahmen der Lohnrunde 2007 schienen sich die Tarifverhandlungen dauerhaft auf die Branchenebene verlagert zu haben, mit zudem mehr Raum für Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene. 2011 wurde dann wieder eine nationale Rahmenvereinbarung unterzeichnet, deren Geltungsbereich jedoch etwas enger gefasst ist als früher.

Betriebliche Interessensvertretung

Auf der betrieblichen Ebene werden die Interessen der Arbeitnehmer vornehmlich von den Gewerkschaftsvertretern oder in Ermangelung dieser von gewählten Vertretern wahrgenommen und nicht durch gesetzliche Strukturen. In Unternehmen und anderen Organisationen mit 20 oder mehr Beschäftigten (bis 2007 Unternehmen mit 30 oder mehr Arbeitnehmern) verleiht die Gesetzgebung den Gewerkschaftsvertretern das Recht, an so genannten Kooperationsverhandlungen teilzunehmen.

Unternehmensmitbestimmung

In Unternehmen mit mindestens 150 Beschäftigten haben die Arbeitnehmer ein Recht auf Mitbestimmung bei Entscheidungen der Geschäftsleitung. Zu diesem Zweck kann eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmervertretern abgeschlossen werden. Wenn keine solche Vereinbarung abgeschlossen wird, entscheidet das Unternehmen, auf welcher Ebene Arbeitnehmervertreter beteiligt werden: im Leitungsorgan des Unternehmens, in einem speziell hierfür eingerichteten Aufsichtsrat oder auf der Leitungsebene der einzelnen Geschäftseinheiten.

Europäische Interessensvertretung

Die Verfahren für die Bestellung der finnischen Vertreter in europäischen Gremien, d.h. sowohl in Europäischen Betriebsräten als auch in den Gremien der Europäischen Aktiengesellschaft, sind nicht in allen Einzelheiten gesetzlich geregelt. Die Vertreter werden von den Arbeitnehmern, das heißt in der Regel von den Gewerkschaftsvertretern im Betrieb gemäß den betrieblichen Verfahrensweisen und meist ohne spezifische Wahl bestellt. Auffangregelungen treten nur in Kraft, wenn keine Einigung über die Bestellungsweise erzielt werden kann.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Arbeitnehmervertretung im Bereich des Arbeitsschutzes erfolgt hauptsächlich durch gewählte Arbeitsschutzbeauftragte, in größeren Unternehmen ist auch ein Arbeitsschutzausschuss mit Vertretern der Arbeitnehmer und der Unternehmensleitung einzurichten. Die Beschäftigten sollen mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten, um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz sicherzustellen, aber sie haben auch das Recht, bei unmittelbarer und ernster Gefahr die Arbeit zu unterbrechen.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Seit den 1990er Jahren wird die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung, insbesondere die Beteiligung am Unternehmensgewinn, von der finnischen Regierung gefördert, vor allem durch neue Rechtsvorschriften und Initiativen. Die letzte Gesetzesreform trat zum 1. Januar 2011 in Kraft.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

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Bevölkerung 65,327,724
Tarifvertragliche Abdeckung 98%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 8%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche und Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft und Betriebsrat/Belegschaftsvertreter – in gewerkschaftlich organisierten Betrieben dominiert aber in der Regel die Gewerkschaft
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch oder dualistisch (Wahlmöglichkeit)

Gewerkschaften

Frankreich gehört mit 8 % zu den Ländern Europas mit dem geringsten gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Die französische Gewerkschaftsbewegung spaltet sich auf in verschiedene rivalisierende Gewerkschaftsbünde, die um Mitglieder konkurrieren. Die wichtigsten Bünde sind CGT, CFDT, FO, CFTC und CFE-CGC. Trotz des geringen Organisationsgrades und der Aufspaltung genießen die Gewerkschaften jedoch eine hohe Unterstützung bei den Wahlen für die Arbeitnehmervertreter und sind in der Lage, die französischen Arbeitnehmer mit Erfolg zu mobilisieren.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen finden auf nationaler, Branchen- und Unternehmensebene statt, und auf jeder Ebene ist genau festgelegt, wer verhandelt und unter welchen Bedingungen eine Vereinbarung gültig ist. Hinsichtlich der Zahl der tarifvertraglich abgesicherten Arbeitnehmer stellt die Branchenebene die wichtigste Verhandlungsebene dar, allerdings werden in Branchentarifverträgen Lohnsätze festgelegt, die im Allgemeinen deutlich unter den tatsächlich gezahlten Löhnen liegen.

Betriebliche Interessensvertretung

In Frankreich erfolgt die Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene durch ein komplexes System, das sowohl gewerkschaftliche als auch direkt von der gesamten Belegschaft gewählte Strukturen umfasst. In gewerkschaftlich organisierten Betrieben spielt der Gewerkschaftsdelegierte eine zentrale Rolle.

Unternehmensmitbestimmung

2013 ist ein Gesetz verabschiedet worden, das die Verpflichtung zur Unternehmensmitbestimmung erheblich ausweitet. Während früher nur staatliche und privatisierte Unternehmen dieser Verpflichtung unterlagen, müssen künftig auch alle sehr großen Unternehmen mindestens einen Arbeitnehmervertreter an ihrem Leitungsorgan beteiligen, zusätzlich zu den Vertretern der Arbeitnehmeraktionäre und den Arbeitnehmervertretern, die an den Sitzungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsrats teilnehmen können aber nicht Mitglied des Gremiums sind.

Europäische Interessensvertretung

Die französischen Vertreter in den europäischen Betriebsräten und im Vertretungsorgan der Europäischen Aktiengesellschaft werden von den Gewerkschaften bestellt. Für die Unternehmensmitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft gelten andere Vorschriften – hier entscheidet das Vertretungsorgan über das Verfahren für die Auswahl der Arbeitnehmervertreter.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Beteiligung der Beschäftigten am Arbeitsschutz erfolgt in erster Linie über die Arbeitnehmervertreter im Arbeitsschutzausschuss. Dieser Ausschuss muss zu einer Vielzahl von Themen konsultiert werden und hat unter bestimmten Bedingungen das Recht, einen externen, vom Arbeitgeber bezahlten Sachverständigen hinzuzuziehen.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Frankreich blickt auf eine lange Tradition der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung zurück. Im europäischen Vergleich zählt Frankreich hinsichtlich des Verbreitungsgrades von Beteiligungsmodellen zur Spitzengruppe. Mitarbeiterbeteiligung wird dort staatlich stärker gefördert als in anderen Ländern. Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern sind per Gesetz zur Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer verpflichtet.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

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Bevölkerung

11,290,067

Tarifvertragliche Abdeckung

65%

Gewerkschaftlicher Organisationsgrad

25%

Hauptebene von Tarifverhandlungen

Branche – aber in Folge der Krise und nachfolgender Gesetzesänderungen spielen betriebliche Verhandlungen nun eine größere Rolle
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – theoretisch können auch Betriebsräte eingerichtet werden, was aber selten der Fall ist
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Griechenland beträgt zwischen einem Viertel und einem Fünftel der Beschäftigen, aber zwischen öffentlichem und privatem Sektor bestehen große Unterschiede. Im öffentlichen und staatlichen Sektor ist die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder hoch, in der Privatwirtschaft hingegen gering. Es gibt zwei große Gewerkschaftsbünde – ADEDY für die Staatsbediensteten und GSEE für alle anderen Bereiche. Die Gewerkschaftsstrukturen unterhalb der Ebene der Dachverbände sind zersplittert.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen finden auf nationaler, Branchen- und Unternehmensebene statt. In der Vergangenheit wurde auf nationaler Ebene in der Regel alle zwei Jahre ein Abkommen ausgehandelt, als Grundlage für Verhandlungen auf den anderen Ebenen, bei denen bessere Bedingungen ausgehandelt werden konnten. Nach der Krise von 2010 und der Annahme des Rettungspakets des IWF und der EU wurden jedoch Maßnahmen ergriffen, die die Verhandlungsstruktur von Grund auf geändert haben.

Betriebliche Interessensvertretung

Die Basisgewerkschaften in den Betrieben stellen die wichtigste Form der Arbeitnehmervertretung in Griechenland dar. Sie verfügen über gesetzlich verankerte Unterrichtungs-, Anhörungs- und Verhandlungsrechte. Das Gesetz sieht ferner die Einrichtung eines Betriebsrats vor. Es gibt jedoch nur wenige Unternehmen, die tatsächlich einen Betriebsrat eingesetzt haben, und in ihnen arbeitet der Betriebsrat eng mit der Basisgewerkschaft zusammen.

Unternehmensmitbestimmung

In Griechenland beschränkt sich die Unternehmensmitbestimmung auf wenige staatliche Unternehmen.

Europäische Interessensvertretung

Entsprechend der zentralen Rolle der Gewerkschaft im Betrieb hat sie auch bei der Bestellung der griechischen Vertreter in den Gremien auf europäischer Ebene Vorrang.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Arbeitnehmerinteressen im Bereich des Arbeitsschutzes werden in Griechenland durch eigens zu diesem Zweck gewählte Arbeitsschutzbeauftragte oder, in größeren Unternehmen, durch einen Arbeitsschutzausschuss vertreten. Dieser Ausschuss umfasst ausschließlich Arbeitnehmervertreter, aber er sollte ebenso wie der Arbeitsschutzbeauftragte regelmäßig mit dem Arbeitgeber zusammentreten.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung hat bislang keine weite Verbreitung in Griechenland gefunden. In der öffentlichen Diskussion ist keine allgemeine Haltung zur Frage der finanziellen Beteiligung erkennbar. Weder die Arbeitnehmer noch die Arbeitgeber oder die Regierung haben besondere Initiativen ergriffen, um diese Situation zu ändern.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

Überblick

Bevölkerung 4,582,769
Tarifvertragliche Abdeckung 44%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 31%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – aber es können weitere Gremien eingerichtet werden, seit 2006 auch auf Initiative der Arbeitnehmer
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

In Irland gehört rund ein Drittel (34 %) der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft an. Es gibt nur einen irischen Gewerkschaftsbund, den ICTU, aber die einzelnen Gewerkschaften, insbesondere die großen, sind mächtig und einflussreich.

Tarifverhandlungen

Von 1987 bis 2009 wurden nationale Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, die einen nicht verbindlichen Rahmen für Lohnverhandlungen in Irland lieferten. Das letzte dieser Abkommen, das 2008 unterzeichnet wurde, hat der Wirtschaftskrise jedoch nicht standgehalten. Im Privatsektor ist man zu Verhandlungen auf Unternehmensebene zurückgekehrt. Im öffentlichen Sektor hingegen ist nach Gehaltskürzungen eine Einigung zwischen der Regierung und den Gewerkschaften erzielt worden.

Betriebliche Interessensvertretung

In Irland gibt es kein gesetzliches System für ständige Arbeitnehmervertretungsstrukturen. Die Beschäftigten in gewerkschaftlich organisierten Betrieben, also rund die Hälfte aller Arbeitnehmer, werden durch die Gewerkschaft vertreten. Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung sind neue Verfahren eingeführt worden, die jedoch keine bedeutenden Änderungen mit sich bringen.

Unternehmensmitbestimmung

Arbeitnehmervertreter sind im irischen monistischen System der Unternehmensleitung nur in staatlichen Unternehmen vertreten, in denen sie in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Leitungsorgans stellen. Durch Privatisierungsmaßnahmen ist die Zahl dieser Unternehmen gesunken, und dieser Trend setzt sich fort.

Europäische Interessensvertretung

Da es in Irland keine allgemeingültige gesetzliche Struktur für die Arbeitnehmervertretung gibt, werden die irischen Mitglieder der europäischen Gremien in der Regel von der gesamten Belegschaft in einer besonderen Abstimmung gewählt. Für die Europäische Aktiengesellschaft gelten zum Teil andere Verfahren.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Irland werden die Arbeitnehmerinteressen im Bereich des Arbeitsschutzes hauptsächlich durch von der Belegschaft gewählte Sicherheitsbeauftragte wahrgenommen, die Beschäftigten im Betrieb können jedoch auch die Einrichtung eines gemeinsamen Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Ausschusses für Arbeitssicherheit beschließen. Die Beschäftigten entscheiden selbst, wie ihre Vertreter ausgewählt werden.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Die von der irischen Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Gesetzes- und Steuervorschriften in den 1990er Jahren hatten zeitweilig zu einer Zunahme von Erfolgsbeteiligungs- und Kapitalbeteiligungsprogrammen geführt. Danach ist ihre Zahl allerdings wieder gesunken. Aktuell beträgt die Verbreitung von Erfolgsbeteiligungsmodellen in privaten Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten gemäß dem „European Company Survey“ 11%. Modelle von Kapitalbeteiligungen sind in 6% der irischen Unternehmen zu finden.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

Überblick

Bevölkerung 59,394,207
Tarifvertragliche Abdeckung 80%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 35%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – allerdings weitgehend von der gesamten Belegschaft gewählt
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporate Governance Struktur monistisch oder dualistisch (Wahl)

Gewerkschaften

In Italien gibt es mehr Gewerkschafter als in allen anderen Ländern der EU. Da jedoch die Hälfte davon Rentner sind, ergibt sich ein gewerkschaftlicher Organisationsgrad von rund einem Drittel. Es gibt drei große Gewerkschaftsbünde, CGIL, CISL und UIL, die sich ursprünglich nach ihren politischen Zielsetzungen voneinander unterschieden, aber diese Abgrenzung ist heute weniger deutlich.

Tarifverhandlungen

In Italien finden Tarifverhandlungen in der Privatwirtschaft hauptsächlich auf zwei Ebenen statt, auf Branchenebene und auf Unternehmensebene. Durch das Abkommen, das im Januar 2009 abgeschlossen wurde, wurde das System jedoch geändert. Dieses Abkommen, das von einigen Gewerkschaftsbünden, aber nicht vom größten unterzeichnet wurde, hat zu einer Verlagerung zwischen beiden Verhandlungsebenen und zur Spaltung der Gewerkschaften geführt.

Betriebliche Interessensvertretung

Bei den wichtigsten Arbeitnehmervertretungsorganen in Italien – den RSU – handelt es sich im Wesentlichen um Gewerkschaftsvertretungen, auch wenn sie in den meisten Fällen von der gesamten Belegschaft gewählt werden. Die Gewerkschaften schlagen die Kandidaten für zwei Drittel der Mitglieder vor, die direkt von der Belegschaft gewählt werden, und wählen die übrigen Mitglieder selbst aus.

Unternehmensmitbestimmung

Es gibt in Italien kein Recht auf Unternehmensmitbestimmung, und daran wird sich trotz eines neuen Gesetzes, das die Einführung dieses Rechtes vorschlägt, wahrscheinlich nichts ändern.

Europäische Interessensvertretung

Generell werden die italienischen Vertreter in europäischen Gremien von den Gewerkschaften und vom Gewerkschaftsorgan auf Betriebsebene (RSU) bestellt. Die Verfahren für die einzelnen Gremien weichen jedoch geringfügig voneinander ab.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Im Bereich des Arbeitsschutzes werden die Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen durch von der Belegschaft direkt gewählte Arbeitsschutzbeauftragte, so genannte Sicherheitssprecher vertreten, in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten werden diese Aufgaben von den Gewerkschaftsvertretungen im Betrieb wahrgenommen. Es gibt keine gemeinsamen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Gremien für Arbeitsschutz, aber der Arbeitgeber und die mit Arbeitsschutzaufgaben betrauten Mitarbeiter des Unternehmens treten einmal pro Jahr oder bei wesentlichen Änderungen zusammen. In Italien gibt es auch territoriale Sicherheitssprecher für kleinere Betriebe, die keinen eigenen Sicherheitssprecher haben.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Italien gehört zu den Ländern Europas, in denen die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer am wenigsten verbreitet ist. Zwar wurden in den 1990er Jahren mehrere Reformen durchgeführt, um die wichtigsten Hindernisse für eine stärkere Verbreitung der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung in Italien zu überwinden, aber die geschlossene Haltung der Gewerkschaften in dieser Frage und das geltende Gesellschaftsrecht erschwerten eine Entwicklung in diese Richtung. Der Plan für ein neues Gesetz zur Mitarbeiterbeteiligung wurde in Italien zwar 2011/2012 diskutiert, ist aber bis heute nicht umgesetzt worden.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

Überblick

Bevölkerung 4,398,150
Tarifvertragliche Abdeckung 61%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 35%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche und Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft und Betriebsrat – aber wo es keinen Betriebsrat gibt, kann die Gewerkschaft dessen Rechte und Pflichten übernehmen
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch oder dualistisch (Wahl)

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Kroatien liegt weit über dem EU-Durchschnitt: Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an. Das Gewerkschaftsbewegung ist jedoch zersplittert und umfasst vier große Gewerkschaftsbünde sowie einige Gewerkschaften, die diesen Dachverbänden nicht angeschlossen sind. Die jüngsten Gesetzesänderungen haben jedoch zur Konsolidierung des Gewerkschaftswesens geführt.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen in Kroatien finden derzeit auf Branchenebene und auf Ebene der Unternehmen bzw. Organisationen statt, wobei die letztgenannte Ebene an Bedeutung gewinnt. 2012 wurden neue Regeln für die Bestimmung der Gewerkschaften mit Verhandlungsbefugnis eingeführt, die den Einfluss kleinerer Gewerkschaften auf betrieblicher Ebene wahrscheinlich einschränken werden.

Betriebliche Interessensvertretung

In Kroatien erfolgt die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen auf betrieblicher Ebene durch Gewerkschaften und Betriebsräte. In betriebsratsfreien Betrieben kann die repräsentative Gewerkschaft fast alle Aufgaben und Zuständigkeiten des Betriebsrats übernehmen, was relativ häufig der Fall ist.

Unternehmensmitbestimmung

In größeren kroatischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und in allen kroatischen Aktiengesellschaften sind die Arbeitnehmer im Leitungsgremium des Unternehmens vertreten, allerdings nur mit einem einzigen Vertreter.

Europäische Interessensvertretung

Die kroatischen Vertreter in den meisten Gremien der Europäischen Betriebsräte und der Europäischen Aktiengesellschaften werden von der gesamten kroatischen Belegschaft des betreffenden Unternehmens gewählt. Dies gilt nicht für die kroatischen Arbeitnehmervertreter im Leitungsorgan einer SE, die vom Betriebsrat der SE bestellt werden, entsprechend dem nationalen Verfahren für die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in die Leitungsorgane kroatischer Unternehmen.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Arbeitnehmervertretung im Bereich des Arbeitsschutzes erfolgt hauptsächlich durch Sicherheitsbeauftragte, die von der gesamten Belegschaft gewählt werden. In etwas größeren Organisationen wird auch ein gemeinsamer Sicherheitsausschuss eingesetzt.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung hat im ehemaligen Jugoslawien eine lange Tradition. Heute sind finanzielle Beteiligungsmodelle in Kroatien jedoch eher unterdurchschnittlich verbreitet. Im europäischen Vergleich liegt Kroatien sowohl bei Kapitalbeteiligungs- als auch Erfolgsbeteiligungsmodellen im unteren Drittel.

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Überblick

Bevölkerung 2,041,763
Tarifvertragliche Abdeckung 34%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 13%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – aber es können auch andere Vertreter gewählt werden
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporate Governance Struktur dualistisch

Gewerkschaften

Es gibt nur einen Gewerkschaftsbund in Lettland, LBAS, dem fast alle bedeutenden Gewerkschaften angehören. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Lettland ist relativ niedrig. Er liegt bei ungefähr 13 % und ist im öffentlichen Sektor wesentlich höher als im Privatsektor.

Tarifverhandlungen

In Lettland werden Tarifverhandlungen vorrangig auf der betrieblichen Ebene geführt. Branchenvereinbarungen hingegen gibt es nur relativ wenige. Dennoch ist die tarifvertragliche Deckungsrate mit 34 % aller Arbeitnehmer relativ hoch, in weiten Teilen des Privatsektors werden allerdings überhaupt keine Verhandlungen geführt.

Betriebliche Interessensvertretung

Die Vertretung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene wird entweder von Gewerkschaften oder gewählten Arbeitnehmervertretern im Betrieb übernommen. Bedingt durch den niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad vor allem im Privatsektor und das schwache Interesse der Arbeitnehmer an der Wahl von Arbeitnehmervertretern existiert in den meisten Betrieben allerdings überhaupt keine Arbeitnehmervertretung.

Unternehmensmitbestimmung

In Lettland gibt es keine Arbeitnehmervertretung in den Leitungsorganen der Unternehmen.

Europäische Interessensvertretung

Die lettischen Vertreter in europäischen Gremien, d.h. sowohl in Europäischen Betriebsräten als auch in den Leitungsorganen der Europäischen Aktiengesellschaft, werden in den meisten Fällen von den Arbeitnehmervertretern gewählt, also entweder von den Gewerkschaftsvertretern oder den autorisierten betrieblichen Arbeitnehmervertretern.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Lettland erfolgt die Arbeitnehmervertretung im Bereich des Arbeitsschutzes hauptsächlich durch gewählte Vertrauenspersonen, die eine Schulung zu Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz erhalten. Vertrauenspersonen können in allen Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten gewählt werden. In größeren Unternehmen werden mehrere Vertrauenspersonen gewählt. Es gibt keine gemeinsamen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Gremien für Arbeitsschutz, aber die für drei Jahre gewählten Vertrauenspersonen nehmen zusammen mit dem Arbeitgeber an einer Reihe von Tätigkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes teil.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Im Zuge der Privatisierungsphase Anfang der 1990er Jahre waren Kapitalbeteiligungen relativ weit verbreitet. Heute spielen sie in der lettischen Wirtschaft aber keine bedeutende Rolle mehr. Andere Formen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung – im Kontext von Genossenschaften oder Erfolgsbeteiligungsmodellen - sind in Lettland nicht sehr entwickelt.

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Überblick

Bevölkerung

3,003,641

Tarifvertragliche Abdeckung 15%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 10%
Hauptebene von Tarifverhandlungen

Unternehmen

Betriebliche Interessenvertretung Gewerkschaft – oder Betriebsrat falls es keine Gewerkschaft gibt
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporate Governance Struktur monistisch oder dualistisch (Wahlmöglichkeit)

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist niedrig in Litauen – nur 10 % der Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an. Die Gewerkschaften verteilen sich auf drei Hauptgewerkschaftsbünde, LPSK, LDF und Solidarumas, die – zumindest aus historischer Sicht – aus ideologischen Gründen gespalten sind. Allerdings arbeiten die Gewerkschaften nun verstärkt zusammen.

Tarifverhandlungen

In Litauen werden Tarifverhandlungen fast ausschließlich auf der Ebene der einzelnen Betriebe oder Organisationen geführt. Doch selbst auf dieser Ebene ist der Umfang der Verhandlungen sehr begrenzt. Zwar genießen seit 2004 auch gewählte Betriebsräte Verhandlungsrechte, sofern keine Gewerkschaft vorhanden ist, doch bisher deutet nichts darauf hin, dass dadurch die Zahl der Arbeitnehmer, die durch Tarifverträge abgesichert sind, gestiegen ist.

Betriebliche Interessensvertretung

Nach litauischem Recht erfolgt die Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene entweder durch eine Gewerkschaft oder, in Ermangelung dieser, durch einen Betriebsrat. Beide Organe üben beinahe identische Funktionen aus, auch in Bezug auf Tarifverhandlungen und Unterrichtung und Anhörung. Seit 2005 sind die Betriebsräte ebenfalls befugt, Streiks zu organisieren. In der Praxis jedoch existiert in den meisten Betrieben Litauens weder eine Gewerkschaft noch ein Betriebsrat.

Unternehmensmitbestimmung

In Litauen sind Arbeitnehmer nicht in den Leitungsorganen der Unternehmen vertreten.

Europäische Interessensvertretung

Die litauischen Vertreter in europäischen Gremien, d.h. sowohl in Europäischen Betriebsräten als auch in den Gremien der Europäischen Aktiengesellschaft, werden in erster Instanz von den Arbeitnehmervertretern gewählt, die entweder Gewerkschaftsvertreter oder – in Ermangelung einer Gewerkschaft – Betriebsratsmitglieder sind.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In den meisten Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern sowie in einigen kleineren Unternehmen haben die Beschäftigten das Recht, mit Arbeitsschutzaufgaben betraute Arbeitnehmervertreter zu wählen, die an einem gemeinsamen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Ausschuss für Arbeitsschutz teilnehmen. Viele Aspekte ihrer Arbeitsweise, unter anderem die Zahl der zu wählenden Vertreter und ihre Freistellungsansprüche, werden zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber vereinbart oder durch Kollektivverträge festgelegt.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

In Litauen ist die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer nicht weit verbreitet. Obwohl Kapitalbeteiligungen weiter verbreitet waren, als Litauen die Unabhängigkeit erlangte, ging ihr Anteil nach 1995 wieder zurück.

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Überblick

Bevölkerung 524,853
Tarifvertragliche Abdeckung 50%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 41%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche und Unternehmen (je nach Sektor)
Betriebliche Interessensvertretung Betriebsrat/Belegschaftsvertreter
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Luxemburg ist relativ hoch bei rund 40%. Es gibt zwei große Gewerkschaftsbünde in Luxemburg, OGB-L und LCCB, deren Mitgliedsgewerkschaften Arbeitnehmer in allen Wirtschaftszweigen vertreten. Sie weisen zwar ideologische Unterschiede auf, aber arbeiten dennoch auf nationaler und europäischer Ebene verhältnismäßig eng zusammen. Darüber hinaus haben sich wichtige Gewerkschaftsgruppen in spezifischen Sektoren gebildet, etwa im Finanzsektor oder im öffentlichen Dienst, und einer der Gewerkschaftsbünde des öffentlichen Dienstes (CGFP) ist neben dem OGB-L und dem LCCB in den dreigliedrigen Strukturen auf nationaler Ebene vertreten.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen werden in Luxemburg in erster Linie auf Branchen- und Unternehmensebene geführt, wobei ihre relative Bedeutung von Branche zu Branche variiert. Es ist genauestens geregelt, welche Punkte ein Tarifvertrag enthalten muss und wer ihn unterzeichnen darf, in der Praxis decken jedoch nicht alle Tarifvereinbarungen alle Punkte ab. Ferner sind die Tarifpartner dazu angehalten, Einigungen ohne größere Konflikte zu erzielen. In diesem Rahmen ist auch ein Schlichtungsverfahren vorgesehen.

Betriebliche Interessensvertretung

Es gibt derzeit zwei wichtige Vertretungsorgane, die die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrnehmen, erstens die Personaldelegation, die sich mit den alltäglichen Anliegen der Arbeitnehmer befasst, und zweitens der Unternehmensausschuss, ein gemeinsames Gremium der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die Arbeitsbeziehungen am Arbeitsplatz zu verbessern. Letzterer existiert ausschließlich in größeren Unternehmen. Die Gewerkschaften genießen bedeutende Rechte innerhalb dieser Struktur, und die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter sind auch Gewerkschaftsmitglieder. Dieses System wird sich jedoch ändern, da 2013 gesetzliche Vorschriften eingeführt werden sollen, die das gemeinsame Gremium abschaffen und den Personalvertretern mehr Befugnisse geben.

Unternehmensmitbestimmung

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern oder an denen der Staat erheblich beteiligt ist, sei es durch Miteigentümerschaft oder staatliche Unterstützung, müssen zwingend Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat entsenden. In der Regel stellen diese Vertreter ein Drittel der Mitglieder.

Europäische Interessensvertretung

Die luxemburgischen Vertreter in europäischen Gremien werden von den Personaldelegationen gewählt. Sie müssen Beschäftigte des jeweiligen Unternehmens sein, mit Ausnahme der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums für die Europäische Aktiengesellschaft, für die auch Gewerkschaftsfunktionäre in Frage kommen.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Luxemburg fällt der Arbeitsschutz in den Zuständigkeitsbereich der beiden wichtigsten Organe für die Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene: die Personaldelegation und der gemeinsame Unternehmensausschuss, ein betriebsratsähnliches Gremium der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Personaldelegation ernennt einen Sicherheitsdelegierten unter den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern, der für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Einige Arbeitsschutzangelegenheiten werden auch vom gemeinsamen Unternehmensausschuss entschieden.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

In Luxemburg gibt es weder besondere Rechtsvorschriften zur Förderung oder Regelung von Erfolgs- und Kapitalbeteiligungen noch Steuervergünstigungen. In der Praxis sind jedoch verschiedene Formen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung üblich.

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Überblick

Bevölkerung 417,520
Tarifvertragliche Abdeckung 61%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 51%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – in nicht gewerkschaftlich organisierten Betrieben andere Vertreter
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

Malta verzeichnet mit rund der Hälfte aller Arbeitnehmer einen vergleichsweise hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Zwei große Gewerkschaftsgruppen, GWU und UHM, stehen einander gegenüber, in denen ein breites Spektrum an Arbeitnehmern organisiert ist, doch einige Berufsgruppen, wie Lehrer, Bankangestellte und Hebammen, gehören unabhängigen Gewerkschaften an. Die politische Ausrichtung der beiden großen Gruppen ist sehr verschieden, und die Beziehungen zwischen ihnen sind häufig angespannt, in der letzten Zeit haben die Gewerkschaften jedoch versucht, die Zusammenarbeit zu verbessern.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen werden in Malta in erster Linie auf Unternehmensebene geführt. Arbeitnehmer, die nicht in den Geltungsbereich von Tarifvereinbarungen fallen, werden durch eine Reihe von Anordnungen geschützt, die für spezifische Branchen gelten und in denen Mindestbedingungen festgelegt sind und ein System der partiellen Lohn-Indexierung an die Entwicklung der Lebenskosten.

Betriebliche Interessensvertretung

In Malta sind es in der Regel die Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene vertreten, vorausgesetzt sie werden vom betroffenen Arbeitgeber anerkannt, mit anderen Worten: er ist zu Verhandlungen mit der Gewerkschaft bereit. Doch infolge der Umsetzung von EU-Richtlinien sind neue Regelungen in Bezug auf jene Arbeitnehmer getroffen worden, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Jedoch werden diese Regelungen dem Anschein nach kaum angewandt. Ferner wird den Gewerkschaften nach wie vor eindeutig der Vorrang gegeben, da die Regelungen nicht mehr gelten, sobald eine Gewerkschaft in einem Unternehmen errichtet wurde.

Unternehmensmitbestimmung

Es gibt in Malta kaum noch Unternehmensmitbestimmung, und Arbeitnehmer sind nur noch in Unternehmen, die Eigentum der Gewerkschaft oder der Labour Party Maltas sind, vertreten.

Europäische Interessensvertretung

Die meisten maltesischen Arbeitnehmervertreter in europäischen Gremien werden von der gesamten Belegschaft eines Unternehmens gewählt. Allerdings ist die Gesetzgebung betreffend die maltesischen Mitglieder in dem Vertretungsorgan sowie dem Verwaltungsorgan der europäischen Aktiengesellschaft, die gemäß den Auffangregelungen im Anhang der Richtlinie eingesetzt werden, weniger klar.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Arbeitnehmer in Malta werden im Bereich des Arbeitsschutzes von Arbeitsschutzbeauftragten vertreten. Die gesetzlichen Bestimmungen enthalten jedoch keine Angaben zur Anzahl oder zu den genauen Befugnissen dieser Arbeitnehmervertreter. Arbeitsschutzbeauftragte werden in erster Instanz von den Beschäftigten ausgewählt, und wenn diese keine Wahl treffen, vom Arbeitgeber bestellt.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Im Zuge des Privatisierungsprozesses in den 1990er Jahren wurde erstmals eine Börse eröffnet. Seitdem stieg das Interesse der Bevölkerung an Aktienbesitz leicht an, und es wurden in leicht zunehmendem Maße Modelle finanzieller Mitarbeiterbeteiligung aufgelegt. Insgesamt ist der Verbreitungsgrad der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung in Malta im europäischen Vergleich allerdings auf niedrigem Niveau.

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Überblick

Bevölkerung 16,730,348
Tarifvertragliche Abdeckung 81%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 20%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche – zum Teil auch Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Betriebsrat
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur dualistisch und monistisch (Wahl)

Gewerkschaften

In den Niederlanden gehört ein Fünftel der Arbeitnehmer (20 %) einer Gewerkschaft an. Ihr Anteil ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Es gibt zwei dominierende Gewerkschaftsbünde, wobei einer, der FNV, wesentlich mehr Mitglieder hat als der andere, der CNV. Zwischen diesen Bünden, die sich ursprünglich ideologisch bzw. konfessionell klar voneinander abgrenzten, bestehen heute gute Beziehungen. Der dritte Gewerkschaftsverband MHP, der höher qualifizierte Arbeitnehmer organisiert, hat sich kürzlich gespalten.

Tarifverhandlungen

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer in den Niederlanden ist durch Tarifvereinbarungen abgesichert, die meist auf Branchenebene abgeschlossen werden. Viele große Unternehmen handeln aber auch Firmenverträge aus. Die Verhandlungsparteien richten sich meist nach den Empfehlungen, die auf nationaler Ebene vereinbart wurden. In den letzten Jahren wurden moderate Lohnerhöhungen ausgehandelt.

Betriebliche Interessensvertretung

Die Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene erfolgt durch Betriebsräte, die von der gesamten Belegschaft gewählt werden. Sie sind in allen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten einzurichten, und mehr als drei Viertel der betreffenden Betriebe verfügen über einen Betriebsrat. Für kleinere Betriebe gelten andere Regelungen. Betriebsräte sind zwar keine Gewerkschaftsstrukturen, aber die Gewerkschaftsmitglieder spielen häufig eine zentrale Rolle.

Unternehmensmitbestimmung

Betriebsräte haben das Recht, in größeren Unternehmen bis zu einem Drittel der Aufsichtsratsmitglieder vorzuschlagen. Dies gilt für Unternehmen, die mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen und noch andere Bedingungen erfüllen. Da für die Nominierung als Aufsichtsratsmitglieder jedoch weder Beschäftigte des Unternehmens noch Gewerkschafter, die ihre Interessen vertreten, in Frage kommen, werden vom Betriebsrat Personen vorgeschlagen, die oftmals nicht mit den täglichen Anliegen der Arbeitnehmer vertraut sind.

Europäische Interessensvertretung

Die niederländischen Arbeitnehmervertreter in den Gremien der Europäischen Betriebsräte und der Europäischen Aktiengesellschaften werden von den Betriebsräten nach einer strikten Rangfolge – vom Zentralbetriebsrat bis hinunter zu den einzelnen Betriebsräten – bestellt.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In den Niederlanden ist der Betriebsrat die wichtigste Instanz für die Arbeitnehmervertretung im Bereich des Arbeitsschutzes. Der Betriebsrat, der neben dem Arbeitsschutz zahlreiche andere Aufgabenbereiche hat, kann seine Befugnisse an einen Arbeitsschutzausschuss übertragen, aber dieser muss auch mehrheitlich aus Betriebsratsmitgliedern bestehen.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Modelle der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung in den Niederlanden basieren in erster Linie auf landesweit geltenden Lohnsparmodellen, die beim Erwerb von Kapitalbeteiligungen Steuervergünstigungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorsehen. Ein Großteil der Arbeitnehmer bevorzugt jedoch das weniger risikoreiche Sparen auf einem Sonderkonto, für das weniger günstige steuerliche Regelungen bestehen.

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Überblick

Bevölkerung 8,443,018
Tarifvertragliche Abdeckung 95%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 28%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche
Betriebliche Interessensvertretung Betriebsrat
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur dualistisch

Gewerkschaften

In Österreich gibt es einen einzigen Gewerkschaftsbund, den ÖGB, dem 28 % aller Arbeitnehmer angehören. Der ÖGB ist zwar parteiunabhängig, hat aber durch sein System der politischen Fraktionen starke politische Bindungen.

Tarifverhandlungen

In Österreich überwiegen Branchentarifverträge, und da die Arbeitgeber in der Regel durch die Wirtschaftskammern vertreten sind, denen alle Arbeitgeber angehören müssen gelten diese Vereinbarungen nahezu für alle abhängig Beschäftigten.

Betriebliche Interessensvertretung

In Österreich erfolgt die Arbeitnehmervertretung durch Betriebsräte. Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass in allen Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten ein Betriebsrat eingesetzt werden kann, aber in der Realität sind Betriebsräte in kleineren Betrieben eher selten. Betriebsräte genießen umfassende Informations- und Anhörungsrechte, die in ein paar wenigen Bereichen sogar auf ein effektives Vetorecht hinauslaufen.

Unternehmensmitbestimmung

Die Unternehmensmitbestimmung ist in Österreich weit verbreitet. Der Betriebsrat entsendet für ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmervertreter aus seinen eigenen Reihen.

Europäische Interessensvertretung

Angesichts der dominierenden Rolle der Betriebsräte bei der Arbeitnehmervertretung auf nationaler Ebene ist es nicht verwunderlich, dass sie auch die Vertreter für die europäischen Gremien auswählen.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Der Betriebsrat und eigens dafür bestellte Arbeitsschutzbeauftragte bilden die zentralen Elemente der Arbeitnehmervertretung im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Arbeitsschutzbeauftragten werden nicht gewählt, aber ihre Bestellung bedarf der Zustimmung des Betriebsrats und muss in allen Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten erfolgen. In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern (250 Arbeitnehmern in Arbeitsstätten mit Büroarbeitsplätzen) ist ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Schätzungen zufolge sind in Österreich rd. 100.000 Arbeitnehmer in Großunternehmen und weitere 60.000 Arbeitnehmer in Klein- und Mittelbetrieben am Kapital ihrer Unternehmen beteiligt. Das entspricht rd. 6% der Beschäftigten. Österreich, das hinsichtlich der finanziellen Beteiligung vor wenigen Jahren noch eines der Schlusslichter Europas bildete, liegt damit im europäischen Vergleich im Mittelfeld.

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Überblick

Bevölkerung 38,538,447
Tarifvertragliche Abdeckung 25%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 12%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft und Betriebsrat, aber die meisten Betriebsräte sind in gewerkschaftlich organisierten Betrieben zu finden
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur dualistisch

Gewerkschaften

Polen verzeichnet mit rund 12 % einen relativ niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Die Gewerkschaftsmitglieder verteilen sich auf eine große Zahl von Gewerkschaften. Es gibt zwei große Gewerkschaftsbünde, NSZZ Solidarność und OPZZ, sowie einen etwas kleineren Gewerkschaftsbund, FZZ. Viele Gewerkschafter gehören kleinen lokalen Gewerkschaften an, die keinem Dachverband angeschlossen sind.

Tarifverhandlungen

In Polen ist nur eine Minderheit von Arbeitnehmern durch Tarifvereinbarungen abgesichert. Die Tarifverhandlungen finden überwiegend auf Ebene der einzelnen Unternehmen oder Betriebe statt. Somit werden die Höhe des Arbeitsentgelts und die Arbeitsbedingungen in Betrieben, in denen keine Gewerkschaft vorhanden ist, um diese Verhandlungen zu führen, einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, der sich dabei an den nationalen Mindestlohn halten muss.

Betriebliche Interessensvertretung

Bis vor kurzem waren einzig und allein die Gewerkschaften gesetzlich befugt, die Interessen der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene zu vertreten. In der Folge der Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung, die die Einrichtung von Betriebsräten vorsehen, sind in vielen Unternehmen Betriebsräte eingesetzt worden. Ursprünglich konnten die Gewerkschaften in gewerkschaftlich organisierten Betrieben die Auswahl der Betriebsratsmitglieder maßgeblich beeinflussen, aber diese Vorrangstellung ist für verfassungswidrig erklärt worden. Die neuen Regeln schreiben vor, dass der Betriebsrat von der gesamten Belegschaft gewählt werden muss.

Unternehmensmitbestimmung

Die polnische Gesetzgebung sieht eine Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsräten staatlicher und privatisierter Unternehmen vor, und in manchen staatlichen Unternehmen noch weiter reichende Befugnisse. Für private Unternehmen ist die Unternehmensmitbestimmung nicht vorgeschrieben.

Europäische Interessensvertretung

In den meisten Fällen werden die polnischen Vertreter in den Gremien für Europäische Betriebsräte und Europäische Aktiengesellschaften von der Gewerkschaft bzw. von den Gewerkschaften gewählt. Dies gilt nicht für die Arbeitnehmervertreter im Leitungsorgan der SE, die von der gesamten Belegschaft gewählt werden.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Der Arbeitgeber muss die von der betrieblichen Gewerkschaft (sofern eine solche vorhanden ist) gewählten Arbeitnehmervertreter zu Fragen des Arbeitsschutzes konsultieren. In Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten wird ein gemeinsamer Arbeitsschutzausschuss errichtet und in gewerkschaftlich organisierten Betrieben können so genannte „soziale Arbeitsinspektoren“ gewählt werden, die über weitreichende Befugnisse verfügen.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

In Polen sind die verschiedenen Formen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung nicht sehr weit verbreitet. Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern wurden hauptsächlich während der Privatisierungsphase nach 1990 praktiziert. Nach der Privatisierungswelle ging der Anteil der Kapitalbeteiligungen in Mitarbeiterhand wieder zurück. Der Rückgang verlief jedoch nicht so schnell und umfassend wie in anderen osteuropäischen Ländern.

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Überblick

Bevölkerung

10,542,398

Tarifvertragliche Abdeckung 92%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 19%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft - theoretisch können auch Betriebsräte eingerichtet werden, sind aber selten
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

Da es an präzisen Daten mangelt, ist es schwierig, Angaben zur Zahl der Gewerkschaftsmitglieder in Portugal zu machen. Auch gibt es einen großen Unterschied zwischen den Mitgliederzahlen, die von den Gewerkschaften angegeben werden, und dem von der Regierung geschätzten gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Die Beziehungen zwischen den beiden wichtigsten Gewerkschaftsbünden, CGTP-IN und UGT, waren ursprünglich konfliktreich, aber haben sich mittlerweile verbessert. Das portugiesische Gewerkschaftswesen ist komplex und umfasst nahezu 350 autonome Einzelgewerkschaften.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen auf Branchenebene zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften waren in der Vergangenheit das wichtigste Element im portugiesischen Tarifsystem. Deutlich weniger Arbeitgeber schließen Tarifverträge auf Unternehmensebene ab. Traditionell gibt es in Portugal einen hohen Anteil tariflich abgesicherter Arbeitnehmer, was teilweise auch darauf zurückzuführen ist, dass Tarifverträge von der Regierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser hohe Standard gerät aber unter Gefahr angesichts im Zuge der Wirtschaftskrise eingeführter Änderungen.

Betriebliche Interessensvertretung

Theoretisch gibt es zwei Instanzen für die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen auf betrieblicher Ebene in den meisten Bereichen: die Gewerkschaftsvertreter im Betrieb und den gewählten Betriebsrat. In der Praxis sind Betriebsräte jedoch relativ selten und werden normalerweise nur in großen Unternehmen mit starken Gewerkschaften eingerichtet. Beide haben jedoch lediglich ein Recht auf Unterrichtung und Anhörung und können Entscheidungen der Unternehmensleitung nicht blockieren.

Unternehmensmitbestimmung

Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Arbeitnehmer in Portugal das Recht, Vertreter in die Leitungsorgane staatlicher Unternehmen und anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen zu wählen. Diese Vorschriften werden jedoch so implementiert, dass diese Vertreter nur eine beratende Funktion ausüben. In der Privatwirtschaft gibt es keine Unternehmensmitbestimmung.

Europäische Interessensvertretung

Alle portugiesischen Mitglieder der Gremien der Europäischen Betriebsräte und der Europäischen Aktiengesellschaften werden nach demselben Verfahren bestellt, nämlich im Einvernehmen zwischen dem Betriebsrat und den Gewerkschaften oder, in Ermangelung eines Betriebsrats, von den Gewerkschaften, sofern diese eine ausreichende Zahl von Beschäftigten vertreten.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Portugal werden die Arbeitnehmerinteressen im Bereich des Arbeitsschutzes von gewählten Arbeitsschutzbeauftragten wahrgenommen. Sie treten monatlich mindestens einmal mit dem Arbeitgeber zusammen und müssen mindestens zweimal pro Jahr zu einer Vielzahl von Angelegenheiten schriftlich konsultiert werden. Der gemeinsame Arbeitsschutzausschuss aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern kann in Betrieben errichtet werden, in denen eine diesbezügliche Kollektivvereinbarung abgeschlossen wurde.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Die häufigste Form der finanziellen Beteiligung in Portugal ist die Erfolgsbeteiligung. Kapitalbeteiligungsmodelle dagegen sind weniger verbreitet. Die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung ist hauptsächlich im Zuge des Privatisierungsprozesses Ende der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre entstanden. Eines der politischen Ziele dieses Prozesses bestand darin, eine breite Beteiligung der portugiesischen Bevölkerung am Kapital privatisierter Firmen zu ermöglichen. Heutzutage scheint die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung in der öffentlichen Diskussion keine besondere Bedeutung mehr zu haben.

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Überblick

Bevölkerung 21,355,849
Tarifvertragliche Abdeckung 36%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 33%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche und Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – es können auch andere Arbeitnehmervertreter bestellt werden, sind aber selten
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

In Rumänien gehören zwischen einem Drittel und der Hälfte der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft an. Damit verzeichnet Rumänien einen relativ hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad, aber diese Zahlen sind sehr unsicher. Es gibt fünf verschiedene Dachverbände mit jeweils zahlreichen Mitgliedsorganisationen, CNSLR-Frăţia, BNS, CSDR, CNS Cartel Alfa und Meridian.

Tarifverhandlungen

Das System wurde im Jahr 2011 durch neu verabschiedete Gesetze grundlegend verändert. Tarifverhandlungen auf nationaler Ebene, die bis dahin einen nationalen Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen festlegten, die für die ganze Wirtschaft galten, wurden abgeschafft. Es wurden zudem neue Regelungen für Tarifverhandlungen auf Branchen- und Unternehmensebene eingeführt, die die Position der Gewerkschaften schwächen.

Betriebliche Interessensvertretung

Die Vertretung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene geschieht durch die Gewerkschaften, wobei für Betriebe ohne Gewerkschaftsvertreter die Wahl von Arbeitnehmervertretern gesetzlich vorgesehen ist. Die betrieblichen Gewerkschaftsstrukturen spielen eine wesentliche Rolle in den Tarifverhandlungen. Darüber hinaus haben sie weitgehende Anhörungsrechte.

Unternehmensmitbestimmung

In Rumänien haben die Arbeitnehmervertreter keinen Anspruch auf einen Sitz im Leitungsorgan, bei bestimmten Themen können sie jedoch an seinen Sitzungen teilnehmen.

Europäische Interessensvertretung

Die rumänischen Mitglieder in Europäischen Betriebsräten und Europäischen Aktiengesellschaften werden von den Arbeitnehmervertretern gewählt, die in den allermeisten Fällen die Gewerkschaftsvertreter der betrieblichen Ebene sind.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Rumänien müssen in allen Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten Arbeitsschutzbeauftragte gewählt werden. In größeren Unternehmen (mit 50 oder mehr Beschäftigten) ist ein gemeinsamer Arbeitsschutzausschuss einzurichten. Dieser Ausschuss nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seine Entscheidungen zu akzeptieren.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Im Rahmen des Privatisierungsprozesses nach 1990 wurden 30% der Anteile der rumänischen Unternehmen an die Belegschaften übertragen. Viele Beschäftigte haben ihre Aktien jedoch in den folgenden Jahren verkauft, so dass sich der Anteil der Kapitalbeteiligungen in Mitarbeiterhand wieder deutlich verringert hat.

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Überblick

Bevölkerung 9,482,855
Tarifvertragliche Abdeckung 88%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 70%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche – aber viel wird den Verhandlungen auf Unternehmensebene überlassen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschschaften

In Schweden ist der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer mit 70 % hoch, obwohl er im Vergleich zu 1995 (86 %) zurückgegangen ist. Es gibt in Schweden drei große Gewerkschaftsverbände, LO, TCO und Saco, die sich entsprechend der traditionellen Aufgliederung der schwedischen Arbeitnehmerschaft nach Berufs- und Bildungsgruppen voneinander abgrenzen, jedoch gut zusammenarbeiten.

Tarifverhandlungen

Obwohl der Lohn für rund 90 % der Beschäftigten zumindest teilweise durch Verhandlungen auf lokaler Ebene festgesetzt wird und für weitere 11 % der Lohn ausschließlich lokal ausgehandelt wird, ist in Schweden die Branchenebene für die Tarifverhandlungen entscheidend. Insgesamt wird die große Mehrheit, nämlich 88 % der Beschäftigten, durch Tarifverträge gedeckt.

Betriebliche Interessensvertretung

Die betriebliche Vertretung der Arbeitnehmer geschieht in Schweden durch die Gewerkschaftsvertreter in den Betrieben. Einen anderen Weg gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, vor größeren Veränderungen die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zu unterrichten und mit ihnen zu verhandeln. Wie hier in der Praxis vorzugehen ist, wird in Schweden auf lokaler Ebene ausgehandelt, während es in anderen europäischen Ländern hierzu gesetzliche Vorgaben gibt.

Unternehmensmitbestimmung

Die Arbeitnehmer sind im Leitungsgremium (Board) fast aller Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten vertreten (Schweden hat ein monistisches Board-System). Es gibt zwei oder drei Arbeitnehmervertreter und sie stellen in den meisten Unternehmen rund ein Drittel der Board-Mitglieder. Sie werden von der Gewerkschaft ernannt und sind im Allgemeinen Schlüsselfiguren im Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Europäische Interessensvertretung

Die schwedischen Vertreter in Europäischen Betriebsräten und Europäischen Aktiengesellschaften werden, entsprechend der schwedischen Praxis auch auf anderer Ebene, von den lokalen Gewerkschaften bestimmt, die Verhandlungspartner des Unternehmens sind.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Schweden muss es in allen Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte geben, die in der Regel von der Gewerkschaft bestellt werden. Sie sind befugt, bei ernster und unmittelbarer Gefahr die Arbeit zu unterbrechen. In größeren Betrieben ist ein gemeinsamer Sicherheitsausschuss einzurichten. Daneben gibt es in Schweden ein Netzwerk regionaler Sicherheitsbeauftragter - meist Gewerkschaftsfunktionäre - die für Betriebe zuständig sind, die keinen Sicherheitsausschuss haben.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Seit den 1960er Jahren ist in Schweden eine Diskussion über finanzielle Mitarbeiterbeteiligung zu beobachten. Beteiligungssysteme sind im europäischen Vergleich überdurchschnittlich weit verbreitet.

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Überblick

Bevölkerung 5,404,322
Tarifvertragliche Abdeckung 35%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 17%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche und Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft und Betriebsrat
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur dualistisch

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der Slowakei liegt bei rund einem Sechstel Beschäftigten. Damit ist er dort höher als in vielen anderen Ländern Mittel- und Osteuropas. Es gibt einen dominierenden Gewerkschaftsbund in der Slowakei, KOZ SR, wobei die einzelnen Gewerkschaften über eine erhebliche Autonomie verfügen und sehr einflussreich sind.

Tarifverhandlungen

In der Slowakei finden Tarifverhandlungen auf Branchen- und Betriebsebene statt. Zwischen 35 und 40 % der Arbeitnehmer sind durch Tarifverträge gedeckt. Dieser Prozentsatz ist in den letzten Jahren zurückgegangen und könnte aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen weiter sinken. Betriebliche Tarifverträge sind ein wichtiges Instrument zur Festlegung des effektiven Arbeitsentgelts, was zu erheblichen Unterschieden in der Vergütung zwischen den einzelnen Unternehmen führt.

Betriebliche Interessensvertretung

In den vergangenen Jahren sind die rechtlichen Vorgaben zur Vertretung auf betrieblicher Ebene erheblich geändert worden, zum Vorteil der Betriebsräte gegenüber den betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen. Beide Gremien dürfen nunmehr im selben Betrieb existieren, und die Befugnisse werden unter ihnen aufgeteilt. Infolge der Änderungen, die von den verschiedenen Regierungen vorgenommen wurden, waren diese Befugnisse in den letzten Jahren unterschiedlich verteilt.

Unternehmensmitbestimmung

In privatwirtschaftlichen Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten haben die Arbeitnehmer das Recht, ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In staatlichen Unternehmen haben sie das Recht, die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder zu benennen.

Europäische Interessensvertretung

Generell werden die slowakischen Mitglieder in europäischen Gremien, d.h. sowohl in Europäischen Betriebsräten als auch in den Gremien der Europäischen Aktiengesellschaft, von den Arbeitnehmervertretern (sofern solche vorhanden sind) gewählt, die Gewerkschaftsvertreter und/oder Betriebsratsmitglieder sein können. Die einzige Ausnahme bilden die slowakischen Vertreter im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan der Europäischen Aktiengesellschaft. Diese werden nämlich von der gesamten Belegschaft gewählt.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In der Slowakischen Republik werden die Arbeitnehmerinteressen im Bereich des Arbeitsschutzes von Sicherheitsbeauftragten wahrgenommen. Diese sind Arbeitnehmer, die nicht gewählt sondern in erster Instanz von der Gewerkschaft oder vom Betriebsrat benannt werden. In größeren Unternehmen (mit mehr als 100 Beschäftigten) muss ein gemeinsamer Arbeitsschutzausschuss eingerichtet werden, der aber nur einmal pro Jahr zusammentritt.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

In der Slowakei spielen Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern keine wichtige Rolle. Anders als in anderen osteuropäischen Ländern hatte der Privatisierungsprozess, der Anfang der 1990er Jahre eingeleitet wurde, keine bedeutenden Auswirkungen auf die Entstehung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Erfolgsbeteiligungen sind in der Slowakei hingegen im europäischen Vergleich relativ weit verbreitet. Die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung findet in der öffentlichen Diskussion derzeit keine besondere Beachtung.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

Überblick

Bevölkerung 2,055,496
Tarifvertragliche Abdeckung 90%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 27%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft und Betriebsrat
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch oder dualistisch (Wahlmöglichkeit)

Gewerkschaften

Der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer in Slowenien ist mit zwischen 25 und 30 % relativ hoch. Die Gewerkschaften sind mit sieben unterschiedlichen Gewerkschaftsdachverbänden eher zersplittert, obwohl einer dieser Verbände, ZSSS, eine eindeutig vorherrschende Stellung einnimmt.

Tarifverhandlungen

In Slowenien wurden bislang praktisch alle Arbeitnehmer von Tarifverhandlungen erfasst, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass zur Arbeitgeberseite die Industrie- und Handelskammern zählten, denen alle Arbeitgeber angehören mussten. Die Verhandlungen finden auf Branchen- und Unternehmensebene und im öffentlichen Sektor auf nationaler Ebene statt.

Betriebliche Interessensvertretung

Die Vertretung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene wird in Slowenien sowohl durch Gewerkschaftsvertreter im Betrieb als auch durch den Betriebsrat gewährleistet. Beide haben ein Recht auf Unterrichtung und Anhörung, wobei der Betriebsrat weitergehende Rechte hat, Tarifverhandlungen aber nur von der Gewerkschaft geführt werden können.

Unternehmensmitbestimmung

In größeren slowenischen Unternehmen gibt es eine Unternehmensmitbestimmung. In Unternehmen mit einer dualistischen Struktur stehen den Arbeitnehmervertretern zwischen einem Drittel und der Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat zu. In Unternehmen mit einem monistischen Leitungsgremium haben sie Anspruch auf mindestens ein Drittel der Sitze.

Europäische Interessensvertretung

Die slowenischen Vertreter in Europäischen Betriebsräten und Europäischen Aktiengesellschaften werden im Allgemeinen auf einer Versammlung aller Mitarbeiter gewählt. Eine Ausnahme bildet die Vertretung auf Leitungsebene in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), wo die Arbeitnehmervertreter von dem Arbeitnehmervertretungsorgan der SE gewählt werden. Arbeitnehmervertreter in Leitungsgremien von nationalen slowenischen Unternehmen werden ebenfalls von den Betriebsräten gewählt.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Slowenien werden die Arbeitnehmerinteressen im Bereich des Arbeitsschutzes in erster Linie vom Betriebsrat wahrgenommen, der in allen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten eingerichtet werden kann. In betriebsratslosen Unternehmen wird ein Arbeitsschutzbeauftragter gewählt.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Slowenien hat eine lange Tradition der Arbeitnehmerbeteiligung, die in den 1950er Jahren in der Form der Arbeiterselbstverwaltung eingeführt wurde. Diese Tradition der Arbeitnehmerbeteiligung, die sowohl finanzielle Beteiligungsrechte als auch Mitbestimmungsrechte umfasste, wurde während der Übergangszeit seit den 1990er Jahren weiter geführt. Dies erklärt, dass die finanzielle Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer in Slowenien, die aus dem Privatisierungsprozess hervorgegangen ist, heute im Vergleich zu anderen EU-28-Ländern eher überdurchschnittlich ist – auch wenn diese seit dem Ende der Privatisierung wieder abgenommen hat.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

Überblick

Bevölkerung 46,196,276
Tarifvertragliche Abdeckung 70%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad

19%

Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche – aber neues Gesetz gibt betrieblichen Vereinbarungen Vorrang
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – in dem aber die Gewerkschaften eine dominierende Rolle spielen und direkt vertreten sind
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

Der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer liegt heute bei rund 20 %. Die Ergebnisse von Betriebsratswahlen zeigen jedoch, dass die Gewerkschaften auf wesentlich breitere Unterstützung zählen können als nur die ihrer Mitglieder. In Spanien gibt es zwei dominierende Gewerkschaftsbünde, CCOO und UGT, sowie weitere bedeutende Gruppierungen auf regionaler Ebene und im öffentlichen Sektor.

Tarifverhandlungen

In Spanien werden Verhandlungen auf nationaler, Branchen- und Unternehmensebene geführt. Mit Ausnahme des Jahres 2009 ist seit 2002 jährlich eine Vereinbarung auf nationaler Ebene ausgehandelt worden, die den Rahmen für Verhandlungen auf nachgeordneter Ebene vorgibt. Der Prozentsatz der insgesamt durch Tarifverträge abgesicherten Arbeitnehmer ist mit rund 70 % recht hoch.

Betriebliche Interessensvertretung

Die Vertretung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene wird in Spanien hauptsächlich von gewählten Betriebsräten wahrgenommen. Daneben sieht das Gesetz für die Gewerkschaften eine spezifische Funktion im Betrieb vor und in manchen größeren Betrieben spielen die Gewerkschaftsvertreter eine Schlüsselrolle. In den Betriebsräten selbst dominieren die Gewerkschaften und außer dem Recht auf Information und Konsultation haben sie auch das Recht, auf Unternehmensebene über Lohn und Arbeitsbedingungen zu verhandeln.

Unternehmensmitbestimmung

Es gibt kein allgemeines Recht auf Unternehmensmitbestimmung in Spanien. Im Vorstand mancher öffentlichen Unternehmen und Sparkassen sind jedoch einige wenige Arbeitnehmervertreter anzutreffen.

Europäische Interessensvertretung

Die spanischen Vertreter in Europäischen Betriebsräten und Europäischen Aktiengesellschaften werden von den Gewerkschaften gewählt, die entweder einzeln oder zusammen die breiteste Unterstützung in dem betreffenden Unternehmen erfahren. Für die Europäischen Aktiengesellschaften ist gesetzlich klar geregelt, dass die Arbeitnehmervertreter entsprechend den Ergebnissen der Gewerkschaften bei den Betriebsratswahlen zu bestimmen sind.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Spanien müssen in allen Unternehmen und Arbeitsstätten mit mehr als fünf Beschäftigten Arbeitsschutzbeauftragte bestellt werden. Sie werden von und aus den Reihen der Arbeitnehmervertreter im Betrieb ausgewählt und genießen umfangreiche Konsultationsrechte. In größeren Unternehmen (mit 50 oder mehr Beschäftigten) arbeiten die Arbeitsschutzbeauftragten im Arbeitsschutzausschuss mit dem Arbeitgeber zusammen.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Trotz der Bemühungen der EU, die Verbreitung finanzieller Mitarbeiterbeteiligung stärker zu befördern, werden Kapitalbeteiligungsmodelle in Spanien heute weniger genutzt, als in den 1990er Jahren. Bei der Frage inwieweit Erfolgsbeteiligungsmodelle heute in Spanien verbreitet sind, kommen aktuelle Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

Überblick

Bevölkerung 10,505,445
Tarifvertragliche Abdeckung 38%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 17%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – aber es kann auch ein Betriebsrat eingerichtet werden
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur dualistisch

Gewerkschaften

Unter den Gewerkschaftsbünden in der Tschechischen Republik nimmt ČMKOS eine dominante Stellung ein. Insgesamt sind rund ein Sechstel aller Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert.

Tarifverhandlungen

Rund 40% der Arbeitnehmer in der Tschechischen Republik sind von einem Tarifvertrag umfasst, überwiegend auf betrieblicher Ebene, aber in vielen Betrieben wird überhaupt nicht verhandelt. In einigen Sektoren gibt es Branchenvereinbarungen, deren Verbindlichkeit nach den Gesetzesänderungen von 2005 auch wieder ausgeweitet werden kann.

Betriebliche Interessensvertretung

Der Gewerkschaftsausschuss auf Betriebsebene ist nach wie vor das wichtigste Vertretungsorgan für die Beschäftigten im Betrieb. Dazu kann ein Betriebsrat eingesetzt werden, dessen Rechte nicht so weit gehen. Gesetzliche Vorschriften, wonach ein Betriebsrat aufgelöst werden muss, sobald eine Gewerkschaftsorganisation im Betrieb errichtet wird, wurden 2008 für verfassungswidrig erklärt. In der Praxis sind Betriebsräte eher selten, in den meisten Fällen gibt es entweder eine Gewerkschaft oder gar keine Vertretung.

Unternehmensmitbestimmung

In mittleren und größeren Aktiengesellschaften können die Beschäftigten für ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates Arbeitnehmervertreter entsenden.

Europäische Interessensvertretung

Die meisten Vertreter in europäischen Gremien werden auf gemeinsamen Versammlungen der Arbeitnehmervertreter, d.h. Gewerkschafter und Betriebsratsmitglieder, gewählt – sofern es eine Arbeitnehmervertretung gibt. Die Vertreter im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan einer Europäischen Aktiengesellschaft werden jedoch ebenso wie in tschechischen Unternehmen von den Beschäftigten gewählt.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Arbeitnehmervertretung im Bereich des Arbeitsschutzes erfolgt entweder durch den Gewerkschaftsausschuss im Betrieb oder durch gewählte Sicherheitsbeauftragte. Es gibt keine Vorschriften zur Anzahl der mit diesen Aufgaben betrauten Personen, und das Recht der Gewerkschaften, bei unmittelbarer Gefahr für das Leben oder die Sicherheit der Arbeitnehmer eine Arbeitsunterbrechung zu verlangen, wurde 2008 entzogen.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Im Gegensatz zu vielen anderen osteuropäischen Ländern wurde in der Tschechischen Republik die Kapitalbeteiligung als Form der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung bei Privatisierungen nicht besonders gefördert und spielt folglich keine Rolle für die Eigentumsverhältnisse in der tschechischen Wirtschaft. Systeme der Erfolgsbeteiligung werden dagegen etwas häufiger praktiziert.

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Überblick

Bevölkerung 9,932,000
Tarifvertragliche Abdeckung

33%

Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 12%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft und Betriebsrat
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur dualistisch oder monistisch (nur Aktiengesellschaften können auch eine monistische Struktur wählen)

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Ungarn ist mit 12 % vergleichsweise gering, und das ungarische Gewerkschaftswesen ist in sechs konkurrierende Gewerkschaftsbünde – MSZOSZ, ASZSZ, SZEF, ÉSZT, LIGA und MOSZ – aufgespalten, allerdings gaben im Jahr 2013 drei von ihnen Pläne bekannt, miteinander zu fusionieren. Innerhalb der Branchen, aber auch in einzelnen Unternehmen, vor allem in den großen staatseigenen Unternehmen, stehen die Gewerkschaften gegenwärtig in Konkurrenz zueinander.

Tarifverhandlungen

In Ungarn finden Tarifverhandlungen in erster Linie auf Ebene der einzelnen Betriebe/Organisationen statt – trotz erheblicher Anstrengungen der Gewerkschaften und der früheren Regierungen, Verhandlungen auf Branchenebene zu fördern. Rund ein Drittel der Arbeitnehmer ist durch Tarifvereinbarungen in der einen oder anderen Form abgesichert.

Betriebliche Interessensvertretung

In ungarischen Betrieben erfolgt die Arbeitnehmervertretung durch Gewerkschaften und gewählte Betriebsräte, wobei sich das Verhältnis zwischen beiden im Lauf der Zeit immer wieder geändert hat. Nach dem neuen Arbeitsgesetz haben die Gewerkschaften das Recht, zu verhandeln, aber sie haben nicht mehr das Recht, bestimmte Bereiche zu überwachen und angehört zu werden. Betriebsräte haben zwar Unterrichtungs- und Anhörungsrechte, es ist jedoch oft schwierig für sie, die Entscheidungen des Unternehmens zu beeinflussen.

Unternehmensmitbestimmung

In Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten stellen die Arbeitnehmervertreter ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats. Seit 2006 gibt es jedoch neue Rechtsvorschriften, die zum ersten Mal die Möglichkeit vorsehen, ein monistisches System der Unternehmensleitung anzuwenden, das den Arbeitnehmervertretern wesentlich weniger Rechte gewährt.

Europäische Interessensvertretung

Die ungarischen Vertreter in den Europäischen Betriebsräten und in den Vertretungsorganen der Europäischen Aktiengesellschaften werden vom Betriebsrat oder ggf. vom Zentralbetriebsrat bestellt. Dies gilt nicht für die Arbeitnehmervertreter im Leitungsorgan einer Europäischen Aktiengesellschaft, diese werden vom Vertretungsorgan der SE bestellt.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Ungarn erfolgt die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen im Bereich des Arbeitsschutzes vornehmlich durch gewählte Arbeitsschutzbeauftragte. In größeren Unternehmen wird auch ein gemeinsamer Arbeitsschutzausschuss aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern eingerichtet.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Die Beteiligung der Arbeitnehmer in Form von Kapitalbeteiligungen, Erfolgsbeteiligungen und Genossenschaften hat eine lange Tradition in Ungarn. Kapitalbeteiligungen – die wichtigste Beteiligungsform – wurden in den ersten Jahren des Privatisierungsprozesses durch das ungarische Arbeitnehmer-Kapitalbeteiligungsprogramm stark unterstützt. Trotz dieser Unterstützung in der ersten Zeit hat ihr relatives Gewicht in den letzten Jahren rapide abgenommen und ist heute gering.

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Überblick

Die vorliegende Beschreibung bezieht sich ausschließlich auf das Gebiet, das von der offiziell anerkannten Regierung Zyperns kontrolliert wird, das heißt den griechisch-zypriotischen Südteil der Insel.

Bevölkerung 862,011
Tarifvertragliche Abdeckung 52%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 55%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche und Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Zypern ist recht hoch und beträgt laut Angaben der Regierung zwischen 55 und 58 %. Es gibt zwei große Gewerkschaftsbünde, PEO und SEK, und einen kleineren Gewerkschaftsbund, DEOK, sowie wichtige autonome Gewerkschaften, die Bedienstete im öffentlichen Bereich, Bankangestellte und Lehrer vertreten.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen finden in Zypern auf Branchen- und Unternehmensebene statt. Insgesamt sind etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Zypern durch Tarifverträge abgesichert, es liegen allerdings keine genauen Zahlen vor.

Betriebliche Interessensvertretung

In Zypern werden die Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene durch die Gewerkschaften vertreten. Die diesbezüglichen Regelungen richten sich nach den spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Betrieben.

Unternehmensmitbestimmung

In Zypern haben Arbeitnehmer kein gesetzliches Recht auf Vertretung in den Leitungsorganen des Unternehmens, aber es gibt gewerkschaftliche Vertreter in den Leitungsorganen von zwei Banken.

Europäische Interessensvertretung

Die Vertreter auf europäischer Ebene werden in erster Instanz von der Gewerkschaft gewählt.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Arbeitnehmer wählen Sicherheitsbeauftragte, die ihre Interessen im Bereich des Arbeitsschutzes wahrnehmen. In Betrieben mit fünf bis neun Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragter gewählt werden, und in Unternehmen mit mindestens 10 Arbeitnehmern nehmen die Sicherheitsbeauftragten an einem Ausschuss für Arbeitssicherheit teil. Sie haben eine beratende Funktion, aber können im Bedarfsfall die staatliche Aufsichtsbehörde einschalten.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer in der Form von Mitarbeiterkapital- oder Erfolgsbeteiligungsmodellen spielt in der zypriotischen Wirtschaft eine sehr geringe Rolle.

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Weitere europäische Länder

Überblick

Bevölkerung 4,858,000
Tarifvertragliche Abdeckung 70%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 53%
Hauptebene von Tarifverhandlungen National und Branche
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft
Unternehmensmitbestimmung ja: staatliche und private Unternehmen
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

In Norwegen sind über die Hälfte der Arbeitnehmer Mitglieder von Gewerkschaften, und obwohl der gewerkschaftliche Organisationsgrad in den letzten Jahren geringfügig zurückgegangen ist, hat die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder zugenommen. Die meisten Gewerkschaften sind den vier Gewerkschaftsbünden LO, UNIO, YS und Akademikerne angeschlossen. Während UNIO und Akademikerne hoch qualifizierte Arbeitnehmer organisieren, stehen LO und YS im direkten Wettbewerb um Mitglieder.

Tarifverhandlungen

In Norwegen werden viele Elemente des Rahmens für Arbeitsbeziehungen, die in anderen Ländern gesetzlich geregelt sind, durch Abkommen auf nationaler Ebene festgelegt. Diesen nationalen Abkommen nachgeordnet besteht eine hierarchische Struktur jährlicher Verhandlungen auf Ebene der einzelnen Branchen und Unternehmen/Organisationen, bei denen die Bedingungen für rund 70 % der Arbeitnehmerschaft festgelegt werden.

Betriebliche Interessensvertretung

Die Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene erfolgt in Norwegen hauptsächlich durch Gewerkschaftsvertreter. Sie spielen bei der Unterrichtung und Anhörung, bei der Interessenvertretung der Beschäftigten und bei Verhandlungen im Betrieb die wichtigste Rolle.

Unternehmensmitbestimmung

In Norwegen haben Arbeitnehmervertreter in Unternehmen mit mindestens 30 Beschäftigten Anspruch auf einen Sitz im Leitungsorgan. In Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern stellen gewählte Arbeitnehmervertreter ein Drittel der Mitglieder.

Europäische Interessensvertretung

Für die Wahl der norwegischen Vertreter in den Europäischen Betriebsräten und der Vertreter in Europäischen Aktiengesellschaften gelten unterschiedliche Verfahren. Die Vertreter für den Europäischen Betriebsrat werden von der gesamten Belegschaft gewählt, während die Vertreter für das besondere Verhandlungsgremium der Europäischen Aktiengesellschaft in erster Instanz von den Gewerkschaften im Unternehmen ausgewählt werden.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Im europäischen Vergleich sind finanzielle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Norwegen heute relativ weit verbreitet. Seit den 1980er Jahren sind Erfolgs- und Kapitalbeteiligungsprogramme in großen norwegischen Unternehmen üblich.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

Überblick

Bevölkerung 8,112,200
Tarifvertragliche Abdeckung 51%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 21%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Branche
Betriebliche Interessensvertretung Betriebsrat
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporte Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

In der Schweiz gibt es heute noch zwei Gewerkschaftsbünde, die aus den politisch-religiösen Richtungsgewerkschaften entstanden sind. Der größte ist der aus der sozialistischen Tradition entstandene Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) mit 16 Verbänden und 368.800 Mitgliedern. Der zweite Bund ist die aus der christlichen Gewerkschaftsbewegung hervorgegangene „Travail Suisse“ mit 11 Verbänden und 164.500 Mitgliedern (Zahlen jeweils 2011).

Tarifverhandlungen

Die dominante Verhandlungsebene ist der Sektor bzw. die Branche. Neben den großen Branchenverträgen gibt es auch zahlreiche Kollektivverträge mit einzelnen Firmen. Kollektivverträge können von der Bundesregierung (oder bei regionalen Verträgen von den Kantonsregierungen) auf Antrag der Verhandlungspartner allgemein verbindlich erklärt werden. Die Bedeutung der Allgemeingültigkeit von Tarifverträgen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies ist ein wesentlicher Grund für den höheren Anteil der Arbeitnehmer, die durch Tarifverträge abgedeckt sind.

Betriebliche Interessensvertretung

Das Recht auf eine betriebliche Mitsprache besteht erst seit Einführung des Mitwirkungsgesetzes im Jahr 1993. Damals wurde eine gewisse Anpassung an das europäische Recht vollzogen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich ein Informations- und Konsultationsrecht. In Betrieben mit mindestens 50 Arbeitnehmern gibt es das Recht auf eine Arbeitnehmervertretung. Diese ist unabhängig von der Gewerkschaft. In der Regel sind aber wenigstens ein Teil der Arbeitnehmervertretenden Mitglied einer Gewerkschaft und/oder werden von den Gewerkschaften beraten.

Unternehmensmitbestimmung

Es gibt keine Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene.

Europäische Interessensvertretung

Da die Schweiz weder Mitglied der EU noch des EWR ist, gibt es keine Verpflichtung zur Übernahme von Richtlinien, welche die Vertretung der Arbeitnehmer betreffen. Es existieren deshalb auch keine gesetzlichen Bestimmungen für die Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte oder die Richtlinie 2001/86/EG über die SE-Betriebsräte.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

Den Arbeitnehmenden oder deren Vertretung im Betrieb steht in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit ein Mitwirkungsrecht zu. Der Arbeitgeber hat über diese Fragen umfassend zu informieren und die Arbeitnehmenden vor einer zu treffenden Entscheidung zu konsultieren.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Gemäss einer Untersuchung aus dem Jahr 2001gibt es in knapp 10 Prozent der Unternehmen Modelle zur Kapitalbeteiligung der Angestellten. Dabei gibt es in Unternehmen mit über 500 Beschäftigten deutlich mehr Kapitalbeteiligungsmodelle als in kleinen und mittleren Unternehmen.

Vollständiger Länderbericht auf worker-participation.eu

Überblick

Bevölkerung 63,256,141
Tarifvertragliche Abdeckung 29%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 26%
Hauptebene von Tarifverhandlungen Unternehmen
Betriebliche Interessensvertretung Gewerkschaft – aber es können ebenfalls andere Gremien eingerichtet werden, seit 2005 auch auf Initiative der Arbeitnehmer
Unternehmensmitbestimmung nein
Corporate Governance Struktur monistisch

Gewerkschaften

Derzeit sind etwas mehr als ein Viertel (26 %) der Arbeitnehmer in Großbritannien Mitglied einer Gewerkschaft, wobei der gewerkschaftliche Organisationsgrad im öffentlichen Sektor (56 %) wesentlich höher ist als in der Privatwirtschaft (14 %). In Großbritannien gibt es nur einen Gewerkschaftsdachverband, den TUC, und völlig unabhängige Einzelgewerkschaften. Rund 60 % aller britischen Gewerkschaftsmitglieder im TUC gehören den drei größten Gewerkschaften an, die durch Fusionen entstanden sind.

Tarifverhandlungen

Weniger als ein Drittel (33 %) aller britischen Beschäftigten sind durch Tarifabkommen gedeckt. In der Privatwirtschaft liegt dieser Anteil nur bei knapp einem Sechstel und die wichtigste Verhandlungsebene ist hier das Unternehmen oder der Betrieb. Im öffentlichen Sektor, wo fast zwei Drittel der Beschäftigten von Tarifabkommen gedeckt sind, ist die Branchenebene für die Verhandlungen am wichtigsten.

Betriebliche Interessensvertretung

Es gibt keine einheitliche Struktur der Arbeitnehmervertretung in Großbritannien und in vielen Betrieben gibt es gar keine. Am häufigsten werden die Arbeitnehmer durch Gewerkschaften vertreten, die den Arbeitgeber inzwischen zu Verhandlungen zwingen können, wenn sie auf ausreichende Unterstützung der Beschäftigten zählen können. In den meisten Betrieben, in denen die Gewerkschaften nicht vertreten sind, gibt es auch keine Arbeitnehmervertretung. Daran haben auch die Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung nichts geändert.

Unternehmensmitbestimmung

In Großbritannien haben die Arbeitnehmer kein Recht auf Unternehmensmitbestimmung und das wird, bis auf wenige Ausnahmen, in der Praxis auch so gehandhabt.

Europäische Interessensvertretung

Die britischen Vertreter in Europäischen Betriebsräten und Europäischen Aktiengesellschaften müssen von der gesamten Belegschaft gewählt werden, wenn es kein anderes Gremium gibt, das bereits die gesamte Belegschaft vertritt, in einigen Fällen schon von ihr gewählt wurde und das dann das Recht hat, die Vertreter zu ernennen. Die britische Regierung hat beschlossen, keine spezifischen Regeln für die Wahl von britischen Mitgliedern in den Strukturen der Europäischen Aktiengesellschaft zu erlassen und die Entscheidung der nachgeordneten Ebene von Vertretungsorganen zu überlassen.

Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes

In Betrieben, in denen die Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber verhandeln, haben sie das Recht, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, die die Interessen der Beschäftigten im Bereich des Arbeitsschutzes vertreten. In gewerkschaftsfreien Betrieben entscheidet der Arbeitgeber, ob Arbeitsschutzbeauftragte gewählt werden oder ob er die Beschäftigten direkt konsultiert. Nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitsschutzbeauftragte haben weniger Befugnisse als die von der Gewerkschaft ernannten, da sie keine Betriebsbegehungen durchführen können. Und sie können, im Gegensatz zu den gewerkschaftlichen Sicherheitsbeauftragten, auch nicht vom Arbeitgeber verlangen, einen Sicherheitsausschuss einzurichten.

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

In Großbritannien wurden erst Ende der 1970er Jahre die ersten Mitarbeiterbeteiligungsmodelle realisiert. Bis zum Ende der 1970er Jahre lehnten die Labour-Party, die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften die verschiedenen Modelle zur finanziellen Mitarbeiterbeteiligung gleichermaßen ab. Die Liberale Partei demgegenüber und später auch die Konservativen setzten sich für Gewinn- und Kapitalbeteiligungen der Arbeitnehmer in den Unternehmen ein und erreichten schließlich auch die Zustimmung der ursprünglichen Gegner. Seitdem haben sich verschiedene Modelle der Mitarbeiterbeteiligung etabliert.

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