Praxisbeispiele New Work
Neue Formen der Arbeitsorganisation gestalten
Sechs Praxisbeispiele zeigen, wie Betriebsräte Beschäftigteninteressen mit zeitgemäßen und zukunftsorientierten Arbeitsformen (New Work) verbinden, indem sie prozess- und beteiligungsorientiert vorgehen.
Was ist New Work?
Binnen kurzer Zeit avancierte New Work befördert durch die Corona-Pandemie in vielen Unternehmen zum neuen (Mode-)Thema. New Work, Next Work, New Normal, New Working Model, Arbeit 4.0 sind in aller Munde und fassen unterschiedliche Methoden und Konzepte zusammen: agile Arbeit, Schwarmorganisation, Scrum, hybride Arbeit, mobile Telearbeit, Homeoffice, neue Büroraumkonzepte, Desksharing, Working Cafés, Coworking Spaces, digitale Kommunikations- und Kollaborationstools.
Wissen kompakt
New Work gestalten
Was verbirgt sich hinter dem Sammelbegriff „New Work“, der so unterschiedliche Veränderungen umfasst wie z.B. agile Arbeit, Schwarmorganisation, Scrum, mobile Telearbeit, Homeoffice, Desksharing oder digitale Kommunikations- und Kollaborationstools?
Die Betriebe und ihre Beratenden versprechen ergonomische Arbeitsplätze, individuelle Gestaltungsspielräume, ganzheitliche Arbeitsaufgaben, selbstorganisierte Zusammenarbeit, wertschätzende Kooperation sowie belastungs- und stressarme Arbeit: Themen, für die Betriebs- und Personalräte seit Jahren kämpfen.
Vier Portraits und zwei Beispiele aus der Praxis zeigen, wie Betriebsräte die positiven Aspekte von New Work unterstützen und gleichzeitig verhindern, dass sie zu höheren Belastungen führen. Gezeigt wird auch: Es gibt keine Blaupause zu New Work. Je nach Arbeitsform und konkreter Umsetzung sind andere Aspekte zu regeln – in den sechs Praxisbeispielen geht es um mobile Arbeit, Desksharing, Office 365, agile Arbeit.
Herausforderung New Work gestalten
Betriebs- und Personalräte stehen angesichts New Work vor unterschiedlichsten Herausforderungen: nicht nur, den Überblick über die vielfältigen Ausprägungen und konkreten Veränderungen der Arbeitsorganisation zu behalten. Sie sehen sich auch empowerten Beschäftigten gegenüber, die sich im Team dezentral organisieren, klassische Führungsaufgaben übernehmen und sich leicht von Betriebsräten gegängelt fühlen, wenn diese ihre Schutzfunktion ausüben wollen. Andererseits haben Führungskräfte neue Rollen, mit denen manche von ihnen ihre Schwierigkeiten haben.
Neben großen Veränderungsprozessen mit einer neuen Unternehmenskultur geht es auch kleinteilig z. B. um Fragen der Arbeitszeit, um Pausen, Entgelt, Verhaltens- und Leistungskontrolle, Leistungsbemessung, Personalbemessung oder Qualifizierung. Entsprechend entwickeln die beteiligten Akteure neue Wege, um die Mitbestimmung in dieser sich stetig verändernden Arbeitswelt 4.0 abzusichern.
In den Vereinbarungen der Praxisbeispiele setzen die Betriebsräte unterschiedliche Schwerpunkte. Allen gemeinsam ist der Ansatz, neue Wege für die Mitbestimmung zu etablieren und die Veränderungsprozesse dauerhaft zu begleiten.
New Work mitbestimmen
In den Praxisbeispielen wurden die Betriebsräte aktiv, nutzen ihre Gestaltungschancen und Mitbestimmungsrechte. Dadurch lassen sich die neuen Arbeitsformen und die Flexibilität, die sie versprechen, umsetzen, ohne dass sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verschlechtern. Dazu beschritten die Interessenvertretungen neue Wege, die trotz unterschiedlicher Themen mehrere Gemeinsamkeiten ausweisen:
- Die Beschäftigten wurden auf vielfältige Weise an den Veränderungs- und Verhandlungsprozessen beteiligt. Beispielsweise wurden sie über digitale Kanäle wie Chats, Videokonferenzen, Betriebsrats-Podcasts informiert oder Befragungen durchgeführt, um ihre Meinungen einzuholen.
- Die Betriebsräte schlossen Prozessvereinbarungen ab, die einen klaren Rahmen für Veränderungen bieten und die Mitbestimmungsakteure kontinuierlich einbinden.
- Die Gremien modernisierten ihre Arbeitsweise, um mit den Herausforderungen Schritt zu halten; unter anderem wurde Office 365 zum zentralen Kommunikations- und Kollaborationstool des Betriebsrats gewählt. Außerdem arbeiten mittlerweile einige Gremien in kleineren übergreifenden Gruppen, nutzen Betriebsrats-Wiki-Seiten oder erproben agile Arbeitsweisen.
- Ein zentrales Anliegen war für alle Gremien die Qualifizierung der Beschäftigten und Führungskräfte.
- Allen Mitbestimmungsakteuren war es wichtig, dass die Beschäftigten in der Einführungsphase die neuen Arbeitsformen freiwillig erproben konnten.
New Work: Neue Arbeitswelten, neue Chancen?
Beschäftigteninteressen mit zukunftsorientierten Arbeitsformen verbinden - von Bettina Seibold und Walter Mugler
Die Mitbestimmungspraxis zeigt, wie Betriebsräte Beschäftigteninteressen mit zeitgemäßen und zukunftsorientierten Arbeitsformen verbinden und u. a. Themen wie Belastungen, Führung, Qualifizierung, Beteiligung und Mitbestimmung regeln.
Mitbestimmungspraxis Nr. 50, Düsseldorf 2022, 38 Seiten
Portraits und Beispiele aus der Praxis
Betriebsvereinbarungen
Portrait: Das neue Normal
Der Siemens-Gesamtbetriebsrat schloss eine Betriebsvereinbarung zu mobiler Arbeit und Homeoffice ab. Sie gilt auch in einer Zukunft nach Corona und garantiert den Beschäftigten in beider Hinsicht erweiterte Flexibilität gegenüber dem Vor-Corona-Stand.
Betriebsvereinbarungen
Portrait: Büroarbeit im New Normal
Bei der Deutschen Telekom schützt ein Verbund von Betriebsvereinbarungen und das Manifest „Neues Arbeiten“ die Beschäftigteninteressen. Letztere werden systematisch in die Unternehmensentwicklung einbezogen.
Betriebsvereinbarungen
Portrait: Agile Arbeit
Die Vereinbarung zur Einführung agiler Methoden, insbesondere Scrum, ermöglicht einerseits mehr Kreativität sowie Flexibilität; anderseits entlastet sie die Beschäftigten und verringert den Arbeitsdruck auf sie.
Betriebsvereinbarungen
Portrait: Digitale Kommunikations- und Kollaborationstools
Die dynamische Gesamtbetriebsvereinbarung zu Office 365 steckt den Rahmen ab, der die Beschäftigteninteressen schützt, auch wenn die cloudbasierte Software stetig vom Hersteller weiterentwickelt wird.
Betriebsvereinbarungen
Beispiel aus der Praxis: Desksharing und mobiles Arbeiten
Im Jahr 2020 entstand das Praxisbeispiel „Desksharing und mobiles Arbeiten in der Corona-Pandemie regeln“. Darin werden Regelungen zu Desksharing gekoppelt mit dem Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten.
Betriebsvereinbarungen
Beispiel aus der Praxis: Dynamische Prozessvereinbarung
Das Beispiel aus der Praxis „Dynamische Prozessvereinbarung für Cloud-Software wie Microsoft Office 365“ stellt eine Prozessvereinbarung vor, welche die stetigen Veränderungen und Updates bei Cloud-Software im Sinne der Beschäftigten regelt.
Weiterführende Informationen
- „Wissen kompakt: New Work gestalten“ informiert über die vielfältigen betrieblichen Lösungen zu New Work.
- Übersichtsseite mit umfassenden Informationen zu New Work
- Übersichtsseite mit umfassenden Informationen und weiteren Links zum Fokus-Thema Homeoffice/Mobile Arbeit