Mitbestimmungsreport 82
Mitbestimmungsvermeidung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
Die Studie zeigt die zunehmende Vermeidung der paritätischen Mitbestimmung durch die Rechtsform der SE. Während die Zahl großer SEs wächst, stagniert die Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Die Ergebnisse zeigen, dass Gesetzesreformen zum Schutz der Mitbestimmung nötig sind.
Auf einen Blick
- Legale Mitbestimmungsvermeidung nimmt immer weiter zu. Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist ein Kernproblem für die Mitbestimmung. Nur jede sechste SE mit über 2.000 Beschäftigten ist paritätisch mitbestimmt.
- Ende 2022 existierten insgesamt über 122 SEs mit mehr als 2.000 Beschäftigten. Zwei Jahre zuvor waren es noch 107 Unternehmen in der Rechtsform SE (inkl. Co. KG).
- Von diesen 122 SEs verfügten nur 19 über einen paritätisch mit Arbeitnehmervertreter*innen besetzten Aufsichtsrat. 87 von 122 Unternehmen waren „reine“ SEs, 35 von 122 SE & Co. KGs.
- Durch die Verwendung der Rechtsform SE wird über 480.000 Arbeitnehmer*innen das demokratische Recht auf Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorenthalten.
- 2022 standen den 209 paritätisch mitbestimmten AGs 87 SEs (ohne Co. KG) mit mehr als 2.000 Inlandsbeschäftigten gegenüber. 68 von 87 SEs vermieden die paritätische Mitbestimmung.
- Obwohl es Zweck der SE ist, Unternehmen die grenzüberschreitende Tätigkeit zu erleichtern, haben 33 Prozent der 68 der die Mitbestimmung vermeidenden SE einen reinen Inlandsfokus und nur 19 Prozent sind börsennotiert. Auffällig ist ferner, dass 65 Prozent dieser SEs in Familienhand sind.
- Die Ergebnisse belegen die Notwendigkeit von Gesetzesreformen zum Schutz der paritätischen Mitbestimmung.
Mitbestimmungsvermeidung in der Europäischen Aktiengesellschaft
5 von 6 großen SEs vermeiden paritätische Mitbestimmung
Felix Gieseke
Mitbestimmungsreport 82
Düsseldorf: 2024, ISSN 2364-0413,17 Seiten