Europäische Aktiengesellschaft
Verhandlung über Arbeitnehmerbeteiligung bei SE & Co. KG
Arbeitnehmerlose Vorrats-SE dienen oft der Mitbestimmungsvermeidung. Das Arbeitsgericht Bamberg tritt dem entgegen: Beteiligungsverhandlungen bei Einsatz als SE & Co. KG sind demnach erforderlich und das Mitbestimmungsstatut einer vorherigen GmbH & Co. KG ist zu beachten.
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