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Europäische Aktiengesellschaft

Verhandlung über Arbeitnehmer­beteiligung bei SE & Co. KG

Arbeitnehmerlose Vorrats-SE dienen oft der Mitbestimmungsvermeidung. Das Arbeitsgericht Bamberg tritt dem entgegen: Beteiligungsverhandlungen bei Einsatz als SE & Co. KG sind demnach erforderlich und das Mitbestimmungsstatut einer vorherigen GmbH & Co. KG ist zu beachten.

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