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Mitbestimmte Unternehmen: Zahlen & Fakten
Darum geht's
Wie viele paritätisch mitbestimmte Unternehmen gibt es aktuell? Wie hat sich ihre Anzahl verändert? Welche Rechtsformen haben sie und welche Größe haben die Gremien? Ein Überblick zu den aktuellen Entwicklungen in 4 Grafiken.
664 paritätisch mitbestimmte Unternehmen
Die Grafik zeigt die Anzahl mitbestimmter Unternehmen in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Rechtsformen, für die Jahre 2022 und 2023. Die Gesamtzahl stieg von 655 (2022) auf 664 (2023).
Deutlich mehr GmbH als AG
Die Grafik illustriert die Entwicklung der Anzahl mitbestimmter Unternehmen nach Rechtsformen seit 1981. Zwar gab es in den letzten Jahren nur geringe Änderungen der Gesamtzahl mitbestimmter Unternehmen. Verändert hat sich allerdings das Verhältnis insbesondere zwischen der Anzahl mitbestimmter AGs und GmbHs. War die AG Anfang der 2000er Jahre noch die häufigste Rechtsform, so ist ihre Anzahl seitdem stetig gesunken. Mittlerweile ist die GmbH seit vielen Jahren die (mit Abstand) häufigste Rechtsform bei den mitbestimmten Unternehmen.
Entwicklung mitbestimmter Unternehmen seit 1977
Die Zahl der paritätisch mitbestimmten Unternehmen (MitbestG 76) wird seit 1981 jährlich von der Hans-Böckler-Stiftung erhoben. Ende 1985 gab es mit 476 Unternehmen den niedrigsten Stand. 1992 kamen erstmals 102 Unternehmen aus Ostdeutschland hinzu und ließen damit die Zahl auf über 700 Unternehmen ansteigen. 2002 gab es mit 767 die meisten mitbestimmten Unternehmen. Seitdem ging die Zahl bis 2018 auf 638 Unternehmen spürbar zurück. Aktuell sind 664 Unternehmen mitbestimmt.
Gremiengröße: Mehrheit 12-köpfig, viele freiwillig größer
Die Grafik vergleicht die Größe der Aufsichtsräte in mitbestimmten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023. 2023 hatten 426 Unternehmen einen 12-köpfigen Aufsichtsrat, 106 einen 16-köpfigen und 125 einen 20-köpfigen. Das Verhältnis der Größenklassen zueinander ist seit Jahren nahezu unverändert.
Von vielen der Unternehmen mit einem 20-köpfigen Gremium wird diese Größe freiwillig gewählt, obwohl die Vorschriften des MitbestG 76 hier auch kleinere Gremien erlauben. Insbesondere bei kommunalen Unternehmen wird auf Wunsch der Anteilseigner aber oft ein größeres Gremium gebildet.
Weiterführende Informationen
Downloads
Erosion der Unternehmensmitbestimmung
Die Ergebnisse unseres neuen Mitbestimmungsreports belegen die Notwendigkeit von Gesetzesreformen zum Schutz der Mitbestimmung: Ein Kernproblem ist die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Nur jede sechste SE ist paritätisch mitbestimmt.
Mitbestimmungsreport 77
Eindämmung des "Einfriereffekts" bei der SE
In ihrem Koalitionsvertrag hat die „Ampel“ vereinbart, gegen die Mitbestimmungsvermeidung bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) vorzugehen. Ein neues Gutachten zeigt, was die Politik durch nationale Gesetzgebung konkret dagegen tun kann.