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05
Mrz '25

Böckler Spotlight

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD Kompakt

WER/ WIE/ WANN/ WAS/ WO?

Veranstalter
Name der Veranstaltung
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD Kompakt
Veranstaltungsort
Adresse
[online]
Datum und Uhrzeit
05.03.2025, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Termin herunterladen (ICS-Datei)

Beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 erweitert die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die bis dahin bestehenden Regeln zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Dies bezieht sich sowohl auf den Anwendungsbereich als auch auf den Umfang der zukünftigen Berichtspflichten. Wann und für wen die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht, richtet sich vor allem nach der Größe und Kapitalmarktorientierung der Unternehmen. Der Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch die europäischen Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), konkretisiert und vereinheitlicht. Besondere Bedeutung hat das Kriterium der „Wesentlichkeit“, denn es sind nicht alle Aspekte der Nachhaltigkeit in die Berichterstattung aufzunehmen. Zu berichten ist sowohl über die wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Menschen und Umwelt („Wesentlichkeit der Auswirkungen“) als auch über die wesentlichen Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen („finanzielle Wesentlichkeit“). Bei dieser Betrachtung aus zwei Perspektiven handelt es sich um das sogenannte „Prinzip der doppelten Wesentlichkeit“.

In diesem Spotlight erhaltet ihr einen kompakten Überblick über die wesentlichen Rahmenbedingungen der ab 2024 geltenden und erstmals im Jahr 2025 veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

  • Ab WANN und für WEN gelten die neuen Berichterstattungspflichten?
  • WIE und WAS wird berichtet?
  • Prinzip der doppelten Wesentlichkeit 
  • WO wird berichtet?
  • Welche Rolle spielt die Arbeitnehmerbank? 

Referentin
Alexandra Schädler, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft und Nachhaltigkeit, Düsseldorf

Tagungsleitung
Alexandra Schädler, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft und Nachhaltigkeit, Düsseldorf

Teilnehmer*innen:
Aufsichtsratsmitglieder  

Kosten
Es fallen keine Seminargebühren an.  

Es gelten die Teilnahmebedingungen der Böckler Seminare für Aufsichtsräte, einsehbar unter folgendem Link: https://www.mitbestimmung.de/html/teilnahmebedingungen.html