Neue Regelung im AÜG
Leiharbeitnehmer zählen bei Schwellenwerten mit
Seit dem 1.4.2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Nunmehr ist klar: Leiharbeitnehmer zählen bei den für die Unternehmensmitbestimmung geltenden Schwellenwerten auch im Entleihunternehmen mit.
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