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Betriebsrätebefragung 2015

Freistellungen: Nicht alle Betriebs­räte schöpfen ihr Recht aus

Seit 2001 gilt: Ab 200 Beschäftigten kann mindestens ein Betriebsratsmitglied von seinen dienstlichen Pflichten freigestellt werden. Aktuelle Daten geben Aufschluss über die Praxis der Freistellungen. Fast ein Viertel der Betriebsräte nutzt weniger als die ihnen gesetzlich zustehenden Freistellungen.

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