Europäische Betriebsräte
Angriff der extremen Rechten auf die EBR-Richtlinie
Nachdem der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments für Verhandlungen mit dem Ministerrat gestimmt hat, möchte die extreme Rechte diese Entscheidung nun kippen. Wichtige Verbesserungen bei der EBR-Richtlinie sind nun in Gefahr.
Die Europäische Kommission hat im Januar 2024 dringend nötige Änderungen der Richtlinie über Europäische Betriebsräte vorgeschlagen. Zuletzt hat der Ausschuss für Beschäftigung im Europäischen Parlament am 03. Dezember mit großer Mehrheit für die Aufnahme von Trilogverhandlungen mit dem Ministerrat, der Vertretung der Mitgliedstaaten, gestimmt. Die rechtsextreme Gruppe der sogenannten „Patrioten für Europa“ hat das Mandat nun jedoch angefochten und wirbt aktuell um Unterschriften, sodass eine Abstimmung des gesamtem Europäischen Parlaments noch im Dezember nötig wäre.
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Europäischen Parlament sind nun die Verbesserungen bei der EBR-Richtlinie in Gefahr. Sollte das EU-Parlament sich gegen die Aufnahme von Verhandlungen aussprechen, wird die Stärkung der Rechte Europäischer Betriebsräte verzögert und im schlimmsten Fall gänzlich verhindert. EBRs sind ein Meilenstein in der Europäisierung der Arbeitsbeziehungen. Sie haben das Recht auf Unterrichtung und Anhörung zu länderübergreifenden Fragen in multinationalen Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Wie im Bericht des Beschäftigungsausschusses dargelegt, geht es nicht darum, neue Rechte zu schaffen, sondern lediglich darum, die bereits bestehenden Rechte wirksam und durchsetzbar zu machen. Eine Evaluation der bestehenden Richtlinie von 2009 hat eindeutig ergeben, dass den EBR viele der in der Richtlinie verankerten Rechte vorenthalten werden und sie aufgrund unklarer Definitionen und vor allem wegen fehlender Sanktionen und fehlendem Zugang zur Justiz keine Möglichkeit haben, sie rechtlich durchzusetzen. Eine bessere Rechtsetzung muss die Rechte klar definieren und einklagbar machen, sonst führt sie nur zu Frustration und Willkür. Seit der Evaluierung der Richtlinie durch die Kommission im Jahr 2018 sind mehr als sechs Jahre vergangen.
Trotz einiger Kompromisse begrüßen der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften nachdrücklich den Bericht des Beschäftigungsausschusses und fordert alle Abgeordneten auf, das Trilogmandat anzunehmen, damit die Verhandlungen mit dem Rat in naher Zukunft beginnen können.
In einer Studie gemeinsam mit dem WSI ist zuletzt die zunehmende Relevanz Europäischer Betriebsräte nachgewiesen worden: Beschäftigte in Deutschland könnten von einem funktionsfähigen EBR insbesondere dann profitieren, wenn sich die Konzernzentrale im Ausland befindet, sodass die nationalen Mitbestimmungsrechte auf der zentralen Entscheidungsebene nicht greifen. Umso wichtiger ist es, die Defizite in der aktuellen Richtlinie zu beheben, insbesondere mit Blick auf die Durchsetzung bestehender Informations- und Konsultationsrechte.