Hauptinhaltsbereich
30
Okt '25

Böckler Seminar für Aufsichtsräte

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates

Wie kann ich als Arbeitnehmervertreter*in in der Praxis die stetig steigenden Aufgaben im Prüfungsausschuss erfüllen?

Veranstalter
Hans-Böckler-Stiftung
Name der Veranstaltung
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates
Veranstaltungsort
Adresse
Düsseldorf
Datum und Uhrzeit
30.10.2025, 10:00 Uhr bis 31.10.2025, 15:00 Uhr
Termin herunterladen (ICS-Datei)

Diese Veranstaltung richtet sich an Aufsichtsratsmitglieder.

ICON Bilanzpolitik und Jahresabschlussanalyse

Die Einrichtung eines Prüfungsausschusses soll der Wirksamkeit und Effizienz der Aufsichtsratsarbeit dienen. Die Einrichtung eines Prüfungsausschusses stellt grundsätzlich eine gesetzliche Option dar, ist aber seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) für Unternehmen von öffentlichem Interesse verpflichtend. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des prominenten Falls Wirecard ist die Bedeutung und Verantwortung des Prüfungsausschusses in den letzten Jahren sowohl durch den Gesetzgeber aber auch durch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mehr und mehr gestärkt worden. Insbesondere die Regelungen das FISG und die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) haben zu einer deutlichen Ausweitung der Verantwortungsbereiche und einer hohen Aufgabenverdichtung der Prüfungsausschussarbeit geführt. Die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses geforderten Kompetenzen gehen heute deutlich über das klassische Rechnungslegungswissen hinaus und umfassen unter anderem die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nur Arbeitnehmervertreter*innen, die ihren Handlungsrahmen und ihre Rolle kennen, sind in der Lage Prioritäten zu setzen und damit einen aktiven und konstruktiven Beitrag zur Unternehmensüberwachung im Prüfungsausschuss zu leisten und Belegschaftsinteressen zielgerichtet zu vertreten.

Themen:

  • Aufgabe, Rolle und Kompetenzverteilung 
  • Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses (Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung) 
  • Überwachung der Management- bzw. Corporate Governance Systeme (IKS, RMS, IR, CMS)
  • Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer inkl. Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung 
  • Prioritäten und Ansatzpunkte für Arbeitnehmervertreter*innen

Referent*innen
Dr. Claus Buhleier, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Center für Corporate Governance, Frankfurt/Main 
Alexandra Schädler, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf
Alexander Sekanina, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf

Tagungsleitung
Alexandra Schädler, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf
 

Teilnehmer*innen:
Aufsichtsratsmitglieder 

Kosten:
Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos, es fallen keine Seminargebühren und Übernachtungskosten an. Die Teilnehmenden tragen lediglich ihre Fahrtkosten. Da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist, vergeben wir die Plätze in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Sollte das Seminar ausgebucht sein, prüfen wir gern die Möglichkeit eines zusätzlichen Termins. Wir freuen uns auf Deine Anmeldung!

Es gelten die Teilnahmebedingungen der Böckler Seminare für Aufsichtsräte, einsehbar unter folgendem Link: https://www.mitbestimmung.de/html/teilnahmebedingungen.html